Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand: 11.03.2022)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://navo.niedersachsen.de/

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Eingebettete Videos:

  • Eingebettete Videos haben zum Teil keinen beschreibenden Titel.
  • Informationstragende Bildinhalte sind in der angebotenen Audiodeskription nicht enthalten.

Alternativtexte für Bedienelemente

  • Nicht alle grafische Bedienelemente sind ausreichend bezeichnet. Einige Grafikschalter haben weder eine sichtbare noch eine unsichtbare Bezeichnung. Blinde Personen können sich anhand der Informationen nicht unmittelbar orientieren.
  • Nicht durchgängig besitzen alle Felder Labels, was insbesondere Nutzern einer Vergößerungssoftware den Informationsabruf erschwert.

Gestaltung von Inhalten

  • Informationen in Listenform sind nicht als Listen im Quelltext implementiert. Dadurch wird blinden Personen die Zugänglichkeit erschwert, da sie Screenreader-Funktionen zum Auswählen und Überspringen von Listen und Listenelementen nicht nutzen können.
  • Die Beschriftung von Formularfeldern werden teilweise nicht von Screenreadern vorgelesen. Blinde Personen können diese Informationen dadurch nicht unmittelbar abrufen.
  • Nicht alle optionalen Felder im Antrag sind als solche im Quelltext gekennzeichnet. Für blinde Personen stellt dies eine Schwierigkeit beim Ausfüllen des Antrags dar.
  • Der Kontrast der Textfarbe zur Hintergrundfarbe und der Kontrast von Grafiken und grafischen Bedienelementen sowie deren Zustände ist nicht in allen Fällen ausreichend. Fehlsichtigen Personen wird dadurch das Erkennen der Texte und somit der Informationsabruf erschwert.

Bedienbarkeit

  • Bei der rückwärts gerichteten Tabulator-Navigation scrollt die Seite in einigen Fällen nicht mit, wodurch der Fokus des angesteuerten Elementes nicht unmittelbar sichtbar ist. Motorisch eingeschränkten Menschen wird dadurch die Orientierung bei der Tastaturnavigation erschwert.

Fehlererkennung

  • Nicht alle Fehlermeldung sind durchgängig mit den dazugehörigen Feldern verknüpft. Teilweise werden dadurch Fehlerhinweise nicht von Screenreadern vorgelesen, die notwendige Eingaben der Nutzerinnen und Nutzer erschweren.

Sonstiges

Nicht geprüft wurden externe Komponenten, Webseiten oder Module, die zum Teil nicht barrierefrei sind. Hierzu zählen

  • Das Servicekonto Niedersachsen für Registrierung, Anmeldung und auslesen der eID
  • Das pmPayment für das direkte bezahlen von Gebühren
  • Verlinkte externe Webseiten oder Dokumente
  • Download- bzw. Installationsroutinen zur Nutzung des Webauftritts notwendige Programme

Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.03.2022 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 / EN 301 549 im Konformitätslevel A sowie AA im November 2021 durch einen externen Dienstleister.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
E-Mail: niedersachsen@govos.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie
bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens
nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen
mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema
Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein
Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de