Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand: 01.07.2026)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die auf der Webseite https://www.navo.niedersachsen.de bereitgestellten Online-Anträge.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (03-2021) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Eingebettete Videos

  • Bei der Konvertierung und Speicherung von Videos bleiben Untertitel nicht oder teilweise nicht erhalten.
  • Eingebettete Videos stellen zum Teil Untertitel und Ton nicht synchron dar. Dies kann die Gesamtverständlichkeit der Videos erschweren.
  • Untertitel lassen sich nicht oder nur teilweise von Untertitel-Nutzenden anpassen.
  • Untertitel werde nicht als gesprochene Sprache ausgegeben. Die Untertitel sind somit für blinde oder seheingeschränkte Personen als akustische Ausgabe nicht oder nicht vollständig zugänglich.
  • Es wird keine Audiodeskription oder eine Alternative angeboten. Informationstragende visuelle Videoinhalte sind blinden oder seheingeschränkten Personen nicht oder nicht vollständig zugänglich.
  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache enthalten.

Gestaltung von Inhalten

  • Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können zum Teil nicht oder nicht vollständig durch Software bestimmt werden oder stehen nicht in Textform zur Verfügung. HTML-Überschriftenelemente und Überschriftenebenen sind nicht oder zum Teil nicht eindeutig. Dies erschwert Nutzenden, die diese visuelle Ordnung nicht nutzen können, den Zugang und die Nutzung der Webseiten-Inhalte.
  • Einige Elemente, Links, Videobedientasten (z.B. für Untertitelfunktion) können nicht per Screenreader gelesen werden. Nutzende unterstützender Technologien können diese Informationen dadurch nicht unmittelbar abrufen.
  • Das Kontrastverhältnis bei der visuellen Darstellung von Text und Bildern von Text ist nicht in allen Fällen ausreichend, insbesondere bei kleinen Texten. Insbesondere Personen, die aufgrund einer verringerten Sehschärfe, einer Farbfehlsichtigkeit oder aufgrund des Alters eine verminderte Kontrastempfindlichkeit haben, wird dadurch das Erkennen der Texte und somit der Informationsabruf erschwert.

Bedienbarkeit

  • Bei der rückwärts gerichteten Tabulator-Navigation scrollt die Seite in einigen Fällen nicht mit, wodurch der Fokus des angesteuerten Elementes nicht unmittelbar sichtbar ist. Motorisch eingeschränkten Personen oder Blinden wird dadurch die Orientierung bei der Tastaturnavigation erschwert.
  • Verschiedene Inhaltsbereiche der Webseite können teilweise von Nutzenden unterstützender Technologien nicht übersprungen werden. Insbesondere sind kein Skip-Link vorhanden und vorhandene Strukturelemente werden nicht durch Screenreader als überspringbare Bereiche erkannt. Nutzenden kann es daher schwer fallen, zu erkennen, was zusammengehört, das Angebot der Webseite zu überblicken und gezielt auf die Inhalte zugreifen, die sie interessieren.
  • Eingaben von Nutzenden führen teilweise zu unerwarteten und unangekündigten Kontextänderungen, da insbesondere durch die Änderung der Spracheinstellung der Seite automatisch eine Kontextänderung erfolgt, ohne dass Nutzende auf eine Seitenaktualisierung in neuer Sprachehingewiesen werden.
  • Nicht durchgängig besitzen alle Eingabe-Felder Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen, was es Nutzenden erschwert, zu erkennen, welchen Zweck ein Feld hat oder welche Eingaben erwartet werden.

Fehlererkennung bei Eingabefeldern

  • Nicht alle Fehlermeldung bei Eingabefeldern sind durchgängig mit den dazugehörigen Feldern verknüpft. Teilweise werden dadurch Fehlerhinweise nicht von Screenreadern vorgelesen, die notwendige Eingaben und Korrekturen der Nutzenden erschweren.
  • Es werden bei der Fehlererkennung dem Benutzer keine oder nicht vollständig Empfehlungen zur Fehlerkorrektur bereitgestellt.

Sonstiges

Nicht geprüft wurden externe Programme, verlinkte externe Webseiten oder Dokumente, die gegebenenfalls nicht oder nur teilweise barrierefrei sind.

Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.07.2026 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 / EN 301 549 im Konformitätslevel A sowie AA im Mai 2026 durch einen externen Dienstleister.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgende E-Mail-Adresse können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: servicedesk@it.niedersachsen.de.

Schlichtungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4037
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Datum der Veröffentlichung der Webseite: 01.07.2026