Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Lehrkraft

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation als Lehrkraft im Ausland erworben und wollen in Niedersachsen im öffentlichen Schuldienst als Lehrerin/Lehrer arbeiten? Der Beruf als Lehrerin/Lehrer ist in Deutschland staatlich reglementiert. Daher muss Ihre ausländische Qualifikation zunächst anerkannt werden. Vorsorglich weisen wir schon jetzt darauf hin, dass unabhängig von der elektronischen Antragsstellung die meisten Unterlagen, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, spätestens bei der endgültigen Anerkennung im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie des Originals eingereicht werden müssen.