Kontaktformular für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer

Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer, die sich in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben und das Gesundheitsamt zu kontaktieren.