Zuständige Stelle
Stadt Visselhövede
Marktplatz 2
27374 Visselhövede
Telefon: 04262 301-0
Stadt Visselhövede
Marktplatz 2
27374 Visselhövede
Telefon: 04262 301-0
Hundesteuer-Anmeldung - Landkreis Rotenburg (Wümme)
„Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist, bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund, bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird“
Leider wird ist dieses Verfahren nicht mehr angeboten und kann daher nicht gestartet werden.