Meldepflicht für Erntehelfer

Landwirtschaftliche Helferinnen und Helfer, die aus dem Ausland eingereist sind, müssen unverzüglich dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Bitte nutzen Sie dazu dieses Online-Angebot.

Anmeldung erforderlich

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Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.