Wir bitten den Landtag, darauf hinzuwirken, dass die folgende beabsichtigte Fortschreibung zum LROP nicht zum Zuge kommt:
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 25.07.2023 beschlossen, von bei der im LROP seit 1998 vermerkten FESTEN ELBQUERUNG (BRÜCKE) bei Darchau/ Neu Darchau, die als Regionallösung zu verwirklichen ist, abzurücken und beabsichtigt, stattdessen ein FÄHRKONZEPT als Ziel zu vermerken.
Bereits in 2018 hat der Landkreis Lüneburg - im Vertrauen auf die Zielnennung „feste Elbquerung“ im LROP - das Planfeststellungsverfahren zum Brückenbau eingeleitet; notwendige Gutachten und die Ingenieurzeichnung sind erstellt: Der Planfeststellungsbeschluss steht unmittelbar bevor!
Sollte das LROP wie geplant geändert werden, könnten nach den Förderrichtlinien jedoch keine Landes-Fördermittel mehr für das kommunale Vorhaben gezahlt werden, so dass schon allein aus diesem Grund die Planung zur Brücke bei Darchau / Neu Darchau eingestellt werden müsste.
Die Gemeinde Amt Neuhaus gehört seit dem 30.6.1993 zu Niedersachsen. Als einzige Gemeinde in Niedersachsen ist sie jedoch vom restlichen Landesgebiet durch einen großen Fluss, der Elbe, räumlich abgetrennt.
Die Elbquerung - und damit die direkte Verbindung zum restlichen Landesgebiet und zur Kreisstadt Lüneburg - ist nur durch kostenpflichtige Fähren gegeben, die jedoch zeitlich begrenzt verkehren und bei Niedrigwasser, Hochwassser, Werftaufenthalten und Eisgang komplett entfallen.
Bei Fährausfall fallen bis zu 80 Kilometer weite Umwegfahrten an - die nächsten Brücken befinden sich in Dömitz und in Lauenburg.
Die schulpflichtigen Kinder, die die Schulen in Bleckede oder die weiterführenden Schulen in Lüneburg besuchen, sind ebenso betroffen wie landwirtschaftliche Transporte und die Arbeitnehmer, die in Mehrschichten arbeiten - also auch Pflegekräfte.
Kommunale Dienstleistungen wie Katastrophenschutz, Feuerwehr, Rettungsdienst können nicht rund um die Uhr und wenn, dann nur unter Erschwernis ihre Einsätze fahren. Busse in direkter Verbindung über den Fluss können nicht verkehren. Die Fähre in Neu Darchau zählt auch nicht zum ÖPNV.
Ein aktuelles Verkehrsgutachten beschreibt, dass etwa 850 Umwegfahrten am Tag stattfinden.
Das ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen nicht vertretbar. Nur eine Brücke kann diesen Zustand ändern.
Wir bitten den Landtag, die Bundes- und die in Landes-Gesetzen formulierten Leitfäden zu beachten.
§ 2 Abs. 2 ROG (Auszüge):
Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben.
Die Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge, insbesondere die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen, ist zur Sicherung von Chancengerechtigkeit in den Teilräumen in angemessener Weise zu gewährleisten; dies gilt auch in dünn besiedelten Regionen.
Es sind die räumlichen Voraussetzungen für nachhaltige Mobilität und ein integriertes Verkehrssystem zu schaffen. Auf eine gute Erreichbarkeit der Teilräume untereinander durch schnellen und reibungslosen Personen- und Güterverkehr ist hinzuwirken.
Raumstrukturen sind so zu gestalten, dass die Verkehrsbelastung verringert und zusätzlicher Verkehr vermieden wird.
Insbesondere in Räumen, in denen die Lebensverhältnisse in ihrer Gesamtheit im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt wesentlich zurückgeblieben sind oder ein solches Zurückbleiben zu befürchten ist (strukturschwache Räume), sind die Entwicklungsvoraussetzungen zu verbessern.
§ 2 NROG - Grundsätze der Raumordnung (Auszug):
Die verdichteten und die ländlichen Regionen sollen gleichrangig zur Entwicklung des ganzen Landes beitragen.
Die Verflechtung zwischen diesen Regionen soll verbessert und gefördert werden.
Dabei sind für alle Teile des Landes dauerhaft gleichwertige Lebensverhältnisse anzustreben.
Das alles kann ein - wie auch immer geartetes - Fährkonzept nicht leisten, auch wenn es von der Landesregierung favorisiert wird!
Die Einsenderin ist über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.