Der Landtag des Bundeslandes Niedersachsen möge die vom Bundesverfassungsgericht (Urteil - 1 BvR 971/21-- 1 BvR 1069/21 - vom 19.11.2021) geforderten unverzichtbaren Mindeststandards schulischer Bildung ausarbeiten und zügig umsetzen. Mit Landtagsdrucksache 18/10745 zur Landtagseingabe 02830/11/18 hatten wir damals schon Anregungen eingereicht, die aber im Hinblick auf künftige Herausforderungen nicht ausreichen dürften.
Solange diese zu beschließenden Mindeststandards nicht an allen Schulen umgesetzt sind, dürfen keine Schulformen mehr geschlossen werden.
Zu den Mindeststandards sollte selbstverständlicherweise ausreichend Personal gehören. Ferner müssen alle Lehrerkräfte im Bereich Inklusion, die man ja umsetzen möchte, noch nachträglich ausführlich geschult werden, wenn das Fach Inklusion im Lehramtsstudium nicht unterrichtet wurde. Wir sehen bei den Förderbedarfen, hier als Beispiel den Förderbedarf Lernen, die Höchstförderung von drei Stunden pro Kind und Woche als zu gering an, weil die Kinder an Förderschulen Lernen durch die bessere Betreuung eine effektiv erheblich höhere Stundenzahl an Förderung erhalten.
Für alle Förderbedarfe fordern wir höhere Mindeststandards an Regelschulen, und zwar vergleichbar mit der effektiven Förderung an Förderschulen.
Inklusion darf kein Sparmodell sein!
Das Anliegen hat innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist nicht die nach der
Geschäftsordnung des Landtages vorgesehene Mindestzahl von 5.000 Mitzeichnungen erreicht. Daher findet zu dieser Petition keine öffentliche Anhörung statt.
Die weitere parlamentarische Beratung des Anliegens erfolgt im Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung, die anschließende Beschlussfassung durch den Niedersächsischen Landtag in öffentlicher Sitzung.