Der Niedersächsische Landtag wird gebeten, ein Verbot des Einsatzes von synthetischen Dolly Ropes im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer gesetzlich zu verankern.
Die Verschmutzung der Meere durch Plastikmüll ist eines der wichtigsten Umweltprobleme unserer Zeit. Nach Angabe des Umweltbundesamtes entstammen rund 1/3 der Plastikverschmutzung in der Nordsee aus der Fischerei. Neben Netzresten und Leinen besteht diese aus sog. Dolly Ropes. Diese meist blauen oder orangenen Kunststofffäden, die bei jedem Strandspaziergang an der Nordseeküste auffallen, sind Teile des Scheuerschutzes von Grundschleppnetzen, welche u. a. in der Krabbenfischerei eingesetzt werden. Bündel aus diesen Polyethylen-Strängen werden in das Netz eingeknotet oder mit Kabelbindern befestigt und sollen so verhindern, dass sich die Netze bei Bodenkontakt an Steinen oder Muscheln aufreißen. Dabei wird als unvermeidlich in Kauf genommen, dass diese Verschleißartikel abreißen und in hoher Zahl in die Meeresumwelt eingetragen werden bzw. bzw. am Strand angespült werden. Neben dem generellen Aspekt der Umweltverschmutzung und des zusätzlichen Mikroplastikeintrags bei Zersetzung (u. a. auch die noch nicht vollständig bekannten Auswirkungen auf den menschlichen Organismus) stellen die Plastikfasern insbesondere für Seevögel eine Gefahr dar, da diese sie wie Seegras und Tang als Nistmaterial verwenden. In der Folge werden die dünnen Plastikfäden für die Vögel häufig zur tödlichen Falle, wie es regelmäßig in den Brutkolonien auf Helgoland beobachtet werden kann. Sie strangulieren sich mit den Plastikfäden oder verhungern, da sie sich in dem künstlichen Baumaterial ihres Nestes verfangen haben. Synthetische Dolly Ropes werden auch in weiten Teilen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer eingesetzt, obwohl es mittlerweile Alternativen gibt (siehe u. a. Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage Drucksache 19/17761).
Das Anliegen hat innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist nicht die nach der Geschäftsordnung des Landtages vorgesehene Mindestzahl von 5 000 Mitzeichnungen erreicht. Daher fand zu dieser Petition keine öffentliche Anhörung statt.
Der Petitionsausschuss hat Ihre Eingabe und die dazu eingeholte Stellungnahme des zu-ständigen Ministeriums in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 07.06.2023 beraten und dem Landtag dazu den nachfolgenden Beschluss empfohlen:
Die Einsenderin ist über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Der Landtag ist dieser Empfehlung, die aus der Landtagsdrucksache 19/1585 zu ersehen ist, in seiner Sitzung am 22.06.2023 gefolgt. Damit ist die parlamentarische Behandlung der Eingabe abgeschlossen.