Erforderliche Dienstfahrten im Rahmen der Berufstätigkeit absolvieren viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihrem privaten Pkw, beispielsweise auch die Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter der Studienseminare für Lehrämter im Land Niedersachsen. Ein Großteil der Kolleginnen und Kollegen fährt im Rahmen einer Dienstfahrt 300 km. In nicht wenigen Fällen summiert sich die durchschnittliche Kilometerleistung pro Kalenderjahr auf ca. 15.000 km. Auch Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst sowie Lehrkräfte die an mehreren Schulen (im Zuge der Inklusion) eingesetzt sind, fahren monatlich beträchtliche Kilometer mit ihrem privaten Pkw.
Die Betriebskosten des privaten Pkws unterliegen unter anderem durch geopolitische Ereignisse massiven Erhöhungen. Seit 2005 (Bundesreisekostengesetz) stiegen allein die Treibstoffpreise um ca. 85 Prozent. Weitere Erhöhungen sind zu erwarten. Die zurzeit zur Auszahlung kommende Kilometerpauschale bei Abrechnung der Reisekosten, in Höhe von 30 Cent pro Kilometer (Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erhalten sogar nur 20 Cent), deckt die Betriebskosten einschließlich Wertverlust und Anschaffungskosten nicht annähernd ab. Allein der Wertverlust liegt im Durchschnitt für einen Mittelklassewagen bei ca. 60 Cent pro Kilometer.
Die oben aufgeführten Sachverhalte stellen eine hohe finanzielle Belastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Niedersachsen dar. So auch für die Kolleginnen und Kollegen der Studienseminare, angehende Lehrkräfte und ausgebildete Lehrkräfte.
Um die personellen Ressourcen in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer aufrecht erhalten zu können, ist eine finanzielle Entlastung durch eine deutliche Erhöhung der Kilometerpauschale notwendig.
Das erforderliche Quorum von 5 000 Mitzeichnungen ist innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist nicht erreicht worden. Eine öffentliche Anhörung zu der Eingabe hat nicht stattgefunden.
Der Petitionsausschuss hat Ihre Eingabe und die dazu eingeholte Stellungnahme des zu-ständigen Ministeriums in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 19.04.2023 beraten und dem Landtag dazu den nachfolgenden Beschluss empfohlen:
Die Einsenderin ist über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Der Landtag ist dieser Empfehlung, die aus der Landtagsdrucksache 19/1230 zu ersehen ist, in seiner Sitzung am 04.05.2023 gefolgt. Damit ist die parlamentarische Behandlung der Eingabe abgeschlossen.