Auf der Nordseeinsel Borkum (Landkreis Leer) existiert neben der Kernstadt auch der Ortsteil Reede, in dem u.a. in Form einer Judendherberge aber auch in Form von privaten Ferienwohnungen regelmäßig Touristen unterkommen. Gleichzeitig wohnen dort auch vermehrt Arbeiter für die Windkraftparks (der Ortsteil wird aktuell aufgewertet).
Als Anbindung der Rede an die Kernstadt (Entfernung ca. 7km) verkehrt auch in der Saison nur alle 90 Minuten ein Bus des ÖPNV und zusätzlich die Inselbahn. Die Inselbahn ist Teil des ÖPNV und war /ist auch mit dem 9 €-Ticket zu nutzen. Verständlich ist auch, dass die Inselbahn mit ihren Fahrzeiten auf die Schiffsankünfte Rücksicht nehmen muss. Insbesondere Abends kommt es aber vor, dass die letzte Bahn in die Stadt entfällt und stattdessen ein Bus ab dem Schutzhafen fährt. Dies ist für Reisende, die den Zug im Sinne des ÖPNV nutzen wollen, nicht erkennbar und daher ist der Zug nicht nutzbar. Außerdem sind alle Abfahrten nur schwer erkennbar, da es an den Stationen keine Anzeige der tatsächlichen Abfahrten gibt.
Das Land Niedersachsen möge daher prüfen:
1a.
Ob eine Bestellung der Insel als Nahverkehr möglich ist mit mind. einer Abfahrt je Stunde und Richtung in den Sommermonaten täglich von 9:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Alternativ 1b.
Ob der Betrieb der Strecke als ÖPNV unter Nutzung von batterieelektrischen Schienenfahrzeugen im Stundentakt ausgeschrieben werden kann. (Die Strecke und das Fahrprofil sind für einen Batteriebetrieb ideal geeignet)
Sowie zusätzlich:
Ob eine Verlängerung der Strecke zu den großen Kureinrichtungen im Osten der Insel mit Gleislage entlang der Hindenburgstraße einen positiven Nutzen erzielen kann, da die Anbindung der Kuranlagen dann direkt erfolgt. (Betrieb der Strecke dann vermutlich nach BoStrab mit eigenen Fahrzeugen im Linienverkehr.)
Das erforderliche Quorum von 5.000 Mitzeichnungen ist innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist nicht erreicht worden. Eine öffentliche Anhörung zu der Eingabe hat nicht stattgefunden.
Der Petitionsausschuss hat Ihre Eingabe und die dazu eingeholte Stellungnahme des zu-ständigen Ministeriums in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 19.04.2023 beraten und dem Landtag dazu den nachfolgenden Beschluss empfohlen:
Der Einsender ist über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Der Landtag ist dieser Empfehlung, die aus der Landtagsdrucksache 19/1230 zu ersehen ist, in seiner Sitzung am 04.05.2023 gefolgt. Damit ist die parlamentarische Behandlung der Eingabe abgeschlossen.