Das insbesondere für Pferde und Nutztiere, aber auch für den Menschen gefährliche Jakobkreuzkraut nimmt immer mehr zu. Insbesondere für öffentliche Grünflächen scheint es keine wirksamen Konzepte der Bekämpfung zu geben.
Im frischen Zustand meiden die Tiere die Pflanzen aufgrund der in ihnen enthaltenen Bitterstoffe. Besonders gefährlich sind sie aber im getrockneten Zustand (Heu), weil sie ihren bitteren Geschmack, aber nicht ihre toxische Wirkung verlieren. Weideflächen, die neben befallenen Grünflächen liegen, sauber zu halten gleicht einem „Kampf gegen Windmühlen“. In anderen Ländern der EU ist die Pflanze meldepflichtig.
Wir fordern vom niedersächsischen Landtag verbindliche und wirksame Vorgaben für die Kommunen und Privathaushalte zur Bekämpfung dieser Problempflanze.
Das erforderliche Quorum von 5. 000 Mitzeichnungen ist innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist nicht erreicht worden. Eine öffentliche Anhörung zu der Eingabe hat nicht stattgefunden.
Der Petitionsausschuss hat Ihre Eingabe und die dazu eingeholte Stellungnahme des zu-ständigen Ministeriums in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 19.04.2023 beraten und dem Landtag dazu den nachfolgenden Beschluss empfohlen:
Die Einsenderin ist über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Der Landtag ist dieser Empfehlung, die aus der Landtagsdrucksache 19/1230 zu ersehen ist, in seiner Sitzung am 04.05.2023 gefolgt. Damit ist die parlamentarische Behandlung der Eingabe abgeschlossen.