Der Landtag möge auch in Niedersachsen die Haltung von Listen- bzw. Kampfhunden verbieten. Mindestens jedoch ein Vermehrungs- / Zuchtverbot und eine Kastrations- / Sterilisationspflicht. Die Gefährdungslage durch diese Hunde und deren Halter ist nicht hinnehmbar.
Das erforderliche Quorum von 5.000 Mitzeichnungen ist innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist nicht erreicht worden. Eine öffentliche Anhörung zu der Eingabe hat nicht stattgefunden.
Der Petitionsausschuss hat Ihre Eingabe und die dazu eingeholte Stellungnahme des zu-ständigen Ministeriums in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 19.04.2023 beraten und dem Landtag dazu den nachfolgenden Beschluss empfohlen:
Der Einsender ist über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Der Landtag ist dieser Empfehlung, die aus der Landtagsdrucksache 19/1230 zu ersehen ist, in seiner Sitzung am 04.05.2023 gefolgt. Damit ist die parlamentarische Behandlung der Eingabe abgeschlossen.