Die Absicherung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der frewilligen Feuerwehren im Land Niedersachsen erfolgt über die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen.
Ausgeschlossen sind regelmäßig Leistungen bei vorhandenen Vorschädigungen der verunfallten Person. Dieser Umstand führt zu teils erheblichen finanziellen
Nachteilen für die betroffenen Einsatzkräfte.
Die zu Grunde liegenden Gesetze / Satzungen sind derart zu verändern, dass verunfallten Einsatzkräften keine finanziellen Nachteile durch einen Dienstunfall entstehen (voller Lohnersatz).
Das erforderliche Quorum von 5.000 Mitzeichnungen ist innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist nicht erreicht worden. Eine öffentliche Anhörung zu der Eingabe hat nicht stattgefunden.
Der Petitionsausschuss hat Ihre Eingabe und die dazu eingeholte Stellungnahme des zu-ständigen Ministeriums in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 19.04.2023 beraten und dem Landtag dazu den nachfolgenden Beschluss empfohlen:
Der Einsender ist über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Der Landtag ist dieser Empfehlung, die aus der Landtagsdrucksache 19/1230 zu ersehen ist, in seiner Sitzung am 04.05.2023 gefolgt. Damit ist die parlamentarische Behandlung der Eingabe abgeschlossen.