Anhebung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) von bisher 300 € auf 90% des Grundgehaltes oder 5 % auf das Monatssold. Da die Besoldung in Niedersachsen auf dem vorletzten Platz im Bundesvergleich liegt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 30.10.2018, Aktenzeichen 2 C 32.17 entschieden, dass die Besoldung in einigen Fällen aus Niedersachsen zu niedrig bemessen war. Gerade in der Pandemie hat man gesehen, wie wichtig die Beamten in Niedersachsen sind.
Um das Beamtentum konkurrenzfähig zu anderen Bundesländern zu halten, ist es wichtig, die Sonderzahlung zu erhöhen.
Das erforderliche Quorum von 5.000 Mitzeichnungen ist innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist erreicht worden. Eine öffentliche Anhörung zu der Eingabe hat stattgefunden.
Der Petitionsausschuss hat Ihre Eingabe und die dazu eingeholte Stellungnahme des zu-ständigen Ministeriums in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 19.04.2023 beraten und dem Landtag dazu den nachfolgenden Beschluss empfohlen:
Der Einsender ist über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Der Landtag ist dieser Empfehlung, die aus der Landtagsdrucksache 19/1230 zu ersehen ist, in seiner Sitzung am 04.05.2023 gefolgt. Damit ist die parlamentarische Behandlung der Eingabe abgeschlossen.