Anhebung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) von bisher 300 € auf 90% des Grundgehaltes oder 5 % auf das Monatssold. Da die Besoldung in Niedersachsen auf dem vorletzten Platz im Bundesvergleich liegt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 30.10.2018, Aktenzeichen 2 C 32.17 entschieden, dass die Besoldung in einigen Fällen aus Niedersachsen zu niedrig bemessen war. Gerade in der Pandemie hat man gesehen, wie wichtig die Beamten in Niedersachsen sind.
Um das Beamtentum konkurrenzfähig zu anderen Bundesländern zu halten, ist es wichtig, die Sonderzahlung zu erhöhen.
Das Anliegen hat innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist die nach der Geschäftsordnung des Landtages vorgesehene Mindestzahl von 5 000 Mitzeichnungen überschritten. Daher ist der Einsender mündlich anzuhören.
Die mündliche Anhörung durch den Petitionsausschuss hat in öffentlicher Sitzung am Mittwoch, dem 27. April stattgefunden. Die weitere Beratung im Petitionsausschuss erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung; die anschließende Beschlussfassung durch den Niedersächsischen Landtag in öffentlicher Sitzung.
Das abschließende Beratungsergebnis veröffentlicht der Landtag zu gegebener Zeit auf seiner Internetseite.