Die Züge des Metronom fahren in Verantwortung der LNVG und werden im Auftrag der Landesregierung eingesetzt. Bisher konnten Menschen mit Mobilitätseinschränkungen diese mittels elektrisch ausfahrbarer Rampe durch das Bordpersonal ohne Probleme nutzen. Auch im Innern des Zugabteiles gab es genügend Platz für Menschen im Rollstuhl, die entweder größere Pflegerollstühle oder Rollstuhlzuggeräte wie Adaptivbike (Handbikes) benutzen müssen. Nun werden die Abteile Stück für Stück bei laufendem Betrieb modernisiert. Seitdem gibt es bei den modernisierten Wagen u. a. keine elektrische Rampe mehr. Jetzt muss das Personal eine schwere Klapprampe manuell anlegen, die soweit in den Zug hineinreicht, dass ein Manövrieren im Eingangsbereich nicht mehr möglich ist. Denn die Rampe muss unter dem Rollstuhl wieder herausgezogen werden. Des Weiteren sind jetzt feste Sitzplätze installiert worden, die den flexiblen Bereich im Abteil durch Trennwände massiv einschränken. Menschen im Rollstuhl können nicht mehr im Abteil manövrieren. Schnell ist das Abteil zugestellt. Auch der Durchgang am Universal-WC wird durch feste Sitze so eingeschränkt, dass man nicht mehr mit dem Rollstuhl durchkommt. Dadurch entsteht ein noch kleinerer Raum und die Mitnahme von mehreren Menschen im Rollstuhl ist nicht mehr möglich. Im Sinne des BGG stellt Barrierefreiheit (BGG, § 4 Barrierefreiheit) etwas dar, das man in üblicherweise Art und Weise ohne fremde Hilfe nutzen kann. Die UN-Behindertenrechtskonvention, welche Deutschland 2009 ratifiziert hat, soll die gleiche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen garantieren. Zustände dürfen sich durch den sogenannten Progressionsvorbehalt (Art. 4; Abs. 2; BRK) nicht verschlechtern. Dieser Fall ist hiermit nun eingetreten. Zudem ist fraglich, inwiefern Menschen mit Behinderungen und der sie vertretenden Verbände bei diesem Vorhaben miteinbezogen worden sind. Welches sich im Partizipationsgebot der UN-BRK (Artikel 29 – Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben) widerspiegeln muss. Jedenfalls bildet der jetzige Zustand der modernisierten Züge nicht die Lebensrealität behinderter Menschen ab und stellt eine Verschlechterung der bisherigen Angebote im SPNV dar. Der Landtag soll hier einschreiten, um die Verschlechterung im SPNV schnellstmöglich aufzuhalten und dahin gegen auf den Betreiber einwirken, eine bedarfsgerechte Lösung für alle zu finden.
Das Anliegen hat innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist nicht die nach der
Geschäftsordnung des Landtages vorgesehene Mindestzahl von 5 000 Mitzeichnungen erreicht. Daher findet zu dieser Petition keine öffentliche Anhörung statt.
Die weitere parlamentarische Beratung des Anliegens erfolgt im Petitionsausschuss in nicht öffentlicher Sitzung, die anschließende Beschlussfassung durch den Niedersächsischen Landtag in öffentlicher Sitzung.