Petitionsnummer: 02434/89/18

Petition abgeschlossen

Regionale Verteilung der Mitzeichnungen in Niedersachsen:


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Information zur abgeschlossenen Petition:

Eingaben, die den Gegenstand eines Gesetzentwurfes oder eines selbstständigen Antrages betreffen, werden nach § 50 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtagesem dem Ausschuss zugewiesen, der den Antrag oder den Gesetzentwurf federführend berät.

Die o.g. Eingabe betrifft den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (Drucksache 18/1840). Dieser wird federführend durch den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss beraten. Die Petition wurde demnach an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen. Dort wird sie im Rahmen der Beratung der Landtagsdrucksache 18/1840 in öffentlicher Sitzung behandelt werden.

Das Verfahren für Öffentliche Petitionen, wonach bei Erreichen von mindestens 5 000 elektronischen Mitzeichnungen eine mündliche Anhörung der Einsenderin oder des Einsenders durch den Ausschuss zu erfolgen hat, gilt nicht für die Behandlung von Eingaben zu Gesetzentwürfen und selbständigen Anträgen nach § 50 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Landtages.