Der Nutzen des Fahrradfahrens ist unbestritten, wo und wie soll das Fahrrad den motorisierten Verkehr ablösen, wenn kein Fahrradweg vorhanden ist. An der L 193 gibt es zwischen den Ortsteilen Suttorf und Basse keinen Fahrradweg. Der Bau dieses ca. 2.5 km langen Abschnitts als Fortführung des Radweges zwischen Neustadt und Suttorf ist ein notwendiger Beitrag zum Umstieg auf das Verkehrsmittel "Fahrrad" und dient der Sicherheit der Zweiradfahrer. Verkehrszählungen haben täglich Fahrzeugaufkommen von ca. 8000 und zusätzlich Schwerlastverkehr über 7,5 t von 800-1000 ergeben. Deshalb kann kein Fahrradfahrer diese Strecke nutzen, es gibt auch keinen befestigten Randstreifen. Dabei sind für die Bewohner von Basse Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen und weitere Infrastruktureinrichtungen in 6-10 km gut per Fahrrad zu erreichen. Suttorf gehört zum Kirchspiel Basse. Kirch- und Friedhofsbesucher sowie Konfirmanden können auf dieser gefährlichen Strecke nicht mit dem Fahrrad fahren. Die Stadt Neustadt weist mit Schildern auf die hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer zwischen Suttorf und Basse hin und schlägt Ausweichwege durch Feld und Wald vor. Diese Alternative ist nur bedingt tauglich (teilweise unbefestigt) und schon gar nicht von Kindern und älteren Mitbürgern nutzbar. Den Antragstellern liegen Unterschriften von 1250 Bürgern vor, die damit der Forderung zum Bau des Fahrradweges unterstützen. Wir erwarten vom Land Niedersachsen die Durchführung von Planung und Bau des Fahrradweges an der L 193 in Bereich Neustadt a. Rbge. zwischen den Ortsteilen Suttorf und Basse.
Das erforderliche Quorum von 5.000 Mitzeichnungen ist innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist nicht erreicht worden. Eine öffentliche Anhörung zu der Eingabe hat nicht stattgefunden.
Der Petitionsausschuss hat die Eingabe und die dazu eingeholte Stellungnahme des zuständigen Ministeriums in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 08.08.2018 abschließend beraten und dem Landtag dazu den nachfolgenden Beschluss empfohlen:
Die Eingabe wird der Landesregierung als Material überwiesen. Im Übrigen sind die Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Der Landtag ist dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 23.08.2018 gefolgt. Damit ist die parlamentarische Behandlung der Eingabe abgeschlossen.