Wir fordern: Gerechte Bezahlung für alle Lehrerinnen und Lehrer! Das bedeutet A 13 für alle, auch für die derzeit und künftig in Grund-, Haupt- und Realschulen beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer.
Begründung 1: Benachteiligung trotz gleich langen Studiums
Studiendauer Grundschullehramt: 10 Semester (6 Semester Bachelor und 4 Semester Master).
Studiendauer Haupt- und Realschullehrer: 10 Semester (6 Semester Bachelor und 4 Semester Master).
Studiendauer Sonderpädagogik: 10 Semester (6 Semester Bachelor und 4 Semester Master).
Studiendauer Lehramt am Gymnasium: 10 Semester (6 Semester Bachelor und 4 Semester Master).
Das Referendariat dauert für alle Lehramtsstudiengänge18 Monate.
Begründung 2: Benachteiligung durch die höchste Unterrichtsverpflichtung
Grundschullehrer haben aktuell eine Unterrichtsverpflichtung von 28 Wochenstunden bei einer Besoldung nach A 12.
Hauptschullehrer haben aktuell eine Unterrichtsverpflichtung von 27,5 Wochenstunden bei einer Besoldung von A 12.
Realschullehrer haben aktuelle eine Unterrichtsverpflichtung von 26,5 Wochenstunden bei einer Besoldung von A 12.
Sonderpädagogen haben eine Unterrichtsverpflichtung von 26,5 Stunden bei einer Besoldung nach A 13.
Gymnasiallehrämter haben eine Unterrichtsverpflichtung von 23,5 Wochenstunden bei einer Besoldung von A 13.
Begründung 3: Benachteiligung durch gestiegene Anforderungen an den Grundschulen
Die Aufgabenvielfalt, die zu den eigentlichen Lehraufgaben eines Grundschullehrers hinzugekommen ist, stellt eine Belastung dar. Das Arbeitspensum ist durch folgende Punkte deutlich gestiegen:
- Die immer häufiger fehlende Schulreife muss im Anfangsunterricht aufgefangen werden, da vermehrt Eltern ihren Erziehungsauftrag nur unzureichend erfüllen
- Defizite in der Erziehung müssen im Unterricht aufgefangen werden
- Die Schere zwischen leistungsstarken und benachteiligten Schülerinnen und Schülern wird immer größer
- Die Eingangsstufe ist ein Auffangbecken für alle Kinder, was bedeutet, dass die Lerngruppe extrem heterogen ist. Im Gegensatz zu den Kolleginnen und Kollegen am Gymnasium, müssen Grundschulen stärker differenzieren, um jedes Kind dort abzuholen, wo es steht. Nur durch vielfache Differenzierung im Schulalltag haben die Kinder eine Chance, ihre eigenen Fähigkeiten herauszubilden und ihr eigenes Potential bestmöglich auszuschöpfen
- Der Bildungsauftrag an Grundschulen mit den Lerninhalten ist für 4 Jahre geblieben, damit die weiterführenden Schulen mit gut vorbereiteten Schülern arbeiten können, aber durch die oben beschriebene Problematik bleibt den Grundschullehrern weniger Zeit für die Umsetzung
- Mehrarbeit durch Inklusion.
Zu bedenken ist weiterhin, dass Gymnasiallehrer zwei Fächer im Studium erlernen und später in der Praxis, wenn auch sehr detailliert, nur diese unterrichten. Grundschullehrer erlernen auch 2 Fächer, unterrichten in der Praxis letztendlich aber jedes Fach auch fachfremd und müssen sich dementsprechend auch sehr intensiv vorbereiten.
Begründung 4: Veränderter Aufgabenbereich durch die Inklusion
Das Bild des Grundschullehrers hat sich stark geändert. Im Rahmen der Inklusion haben sich die Aufgabenfelder deutlich erweitert:
- Vermehrtes Schreiben, Besprechen, Durchführen und Evaluieren der Förderpläne
- Schreiben der Fördergutachten
- Ausfüllen von Anträgen auf Schulbegleitung
- Übernahme sonderpädagogischer Aufgaben: Pädagogische Stellungnahmen für Therapien / Regelmäßiges Verfassen von Berichten für z. B. Kinderärzte, Therapeuten (LRS, Dyskalkulie, AD(H)S, AWVS, etc.), Nachhilfeinstitutionen, soziale Gruppen, Jugendämter
- Da in den letzten Jahren immer mehr Kinder Entwicklungsverzögerungen und / oder Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, besteht somit vermehrter Handlungsbedarf von Seiten der Grundschullehrkräfte, damit ein erfolgreiches Lernen überhaupt möglich ist. Dadurch ergeben sich regelmäßige zusätzliche Termine zum Austausch mit allen Beteiligten
- Auffangen und Integrieren der traumatisierten Flüchtlingskinder und damit vermehrte soziale Arbeit für die Lehrer (Dolmetscher besorgen, Hinweis und Ausfüllen von Anträgen und Formularen, damit die Kinder z. B. nachmittags in verschiedenen sozialen Einrichtungen gefördert werden, Mensaessen erhalten, Vermitteln von Sprachkursen, …)
- Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und sozialen Einrichtungen (Gewaltpräventionsmaßnahmen wie z. B. Projekt X, soziale Gruppen, Mobiler Dienst der Förderschulen (Förderschule Emotionale / Soziale Entwicklung; Sprachheilschulen, …)
- Stärkere Differenzierung ist nötig durch die stark heterogenen Arbeitsgruppen (hochbegabte Kinder, Kinder mit verschiedenen Förderbedarfen, Kinder mit verschiedenen Unterstützungsbedarfen ohne Förderbedarf (Dyskalkulie, LRS), Kinder mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen, Kinder mit Defiziten im sozialen und emotionalen Bereich, Kinder mit fehlender Schulreife, Kinder mit klinischem Befund, z. B. Asperger, …, Planung von 2 - 6 verschiedenen Unterrichtsstunden für eine Stunde (Differenzierung)
- Notwendigkeit des Austausches wird immer größer (Austausch mit: Sozialpädagogen, Förderschulkollegen, Sprachlernklassenkollegen, Erziehern, päd. Mitarbeitern, Schulassistenten (früher Schulbegleiter), Therapeuten, Ärzten, Kollegen, Eltern, Jugendamt. Durch die Ganztagsschule wird es zunehmend schwieriger, die einzelnen Beteiligten an einen Tisch zu bekommen, so dass sich bei einer Unterrichtsverpflichtung von 28 Wochenstunden die Arbeitszeiten immer stärker in die Abendstunden und auf das Wochenende verschieben. Die Erholungsphasen werden dadurch immer kürzer
- Die Grundschullehrkräfte müssen 2 x ein Gutachten schreiben (zunächst für die erste Meldung und dann im 4. Schuljahr für das Übergangsgutachten). Beim Gutachten selber müssen mittlerweile die Grundschullehrer einen Großteil selber schreiben und bekommen dafür keinen Ausgleich. Außerdem gehen die Gutachten nicht mit einer höheren Stundenzuweisung von Förderschullehrern einher, die eine Entlastung bieten würden. Beispiel: Aktuell werden an einer Grundschule in Garbsen im 2. Jg. von 22 Unterrichtsstunden 2 Stunden von Sonderpädagogen abgedeckt. Damit kommt es für die Grundschullehrkräfte zunehmend zur fast vollständigen Übernahme der sonderpädagogischen Aufgaben in den restlichen Wochenstunden. Die Sonderpädagogen werden in der Praxis zunehmend den weiterführenden Schulen (Sek. 1) zugeordnet und fehlen somit an den Grundschulen, wo sie dringend benötigt werden, denn alles beginnt mit guter Grundlagenbildung.
Begründung 5: Benachteiligung durch wenig Poolstunden / Ermäßigungsstunden
Trotz gestiegenen Zusatzaufgaben gibt es nur wenige Ermäßigungsstunden für die einzelnen Aufgabenbereiche wie zum Beispiel:
- die Koordination der Zusammenarbeit von Grundschule und Kindertagesstätte
- die Ganztagsgestaltung
- die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
- den Austausch mit weiterführenden Schulen (Forum Übergang)
- die Übernahme von Ämtern wie die Fachleitung, Medienbeauftragten, Datenschutzbeauftragten, …
- Wartung und Gestaltung der Homepage
- Schulbuchausleihe
- Betreuung von Lehramtsanwärterinnen.
Wenn trotz der oben genannten erschwerten Bedingungen und der höheren Stundenanzahl an Grundschulen im Vergleich zu den anderen Schulformen mehr Lehrkräfte im Grundschulbereich gewonnen werden sollen, dann geht das nur über eine gerechte Anpassung der Besoldung, was bedeutet A 13 für ALLE!