
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich eine Petition mit dem Ziel ein, die Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung (NEZulVO) dahingehend zu ergänzen, dass kurzfristige Dienstplanänderungen finanziell angemessen ausgeglichen werden.
Begründung:
In zahlreichen Bereichen des öffentlichen Dienstes – insbesondere im Schicht- und Wechselschichtdienst – bestehen verbindliche Dienstpläne mit Früh-, Spät- und Nachtdiensten sowie Wochenenddiensten (z. B. 12-Stunden-Dienste wie „Langer Tag“ oder „Lange Nacht“). Diese Dienstpläne dienen der Planbarkeit sowohl für den Dienstherrn als auch für die Beschäftigten.
In der Praxis kommt es jedoch häufig zu kurzfristigen Änderungen. Beispielsweise müssen Bedienstete aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle einspringen, geplante Freischichten aufgeben oder Schichten tauschen. Diese Änderungen erfolgen teils sehr kurzfristig – innerhalb von 96, 48 oder sogar 24 Stunden vor Dienstbeginn.
Solche kurzfristigen Dienstplanänderungen führen zu erheblichen Einschränkungen der privaten Lebensführung. Bereits vereinbarte Termine, familiäre Verpflichtungen oder Betreuungsarrangements müssen umorganisiert oder abgesagt werden. Für Bedienstete mit Familien, insbesondere mit betreuungspflichtigen Kindern, potenzieren sich diese Belastungen erheblich. Die aktuelle Rechtslage sieht hierfür keinen gesonderten finanziellen Ausgleich vor.
Die bestehende NEZulVO berücksichtigt zwar Erschwernisse wie Dienst zu ungünstigen Zeiten, Tauchtätigkeiten oder besondere Einsatzlagen, jedoch nicht die besondere Belastung durch kurzfristige Eingriffe in verbindlich veröffentlichte Dienstpläne.
Ein Vergleich mit der Privatwirtschaft zeigt zudem, dass in vielen Branchen entsprechende tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen bestehen. Dort werden kurzfristige Dienstplanänderungen häufig durch erhebliche finanzielle Zuschläge, pauschale Ausfallentschädigungen oder sogar durch zusätzliche Urlaubstage ausgeglichen. Diese Vereinbarungen tragen der besonderen Eingriffsintensität in die Freizeitgestaltung und Familienorganisation Rechnung und wirken zugleich als Instrument zur Förderung planbarer Arbeitszeiten. Im Bereich des niedersächsischen öffentlichen Dienstes fehlt eine vergleichbare, systematische Kompensation bislang.
Ich rege daher an, die NEZulVO um eine Regelung zu ergänzen, die eine gestaffelte und merkliche monetäre Entschädigung für kurzfristige Dienstplanänderungen vorsieht. Dabei sollte insbesondere unterschieden werden zwischen:
- Änderungen mit einem Vorlauf von 96 Stunden oder mehr,
- Änderungen mit einem Vorlauf von weniger als 96 Stunden,
- Änderungen mit einem Vorlauf von weniger als 48 Stunden,
- Änderungen mit einem Vorlauf von weniger als 24 Stunden.
Zusätzlich sollte differenziert werden zwischen:
- der Übernahme eines Dienstes an einem ursprünglich dienstfreien Tag,
- dem Wechsel von einer geplanten Tagschicht in eine Nachtschicht,
- der Übernahme einer Nachtschicht an einem ursprünglich dienstfreien Tag.
Dabei erscheint es sachgerecht, dass die Entschädigung bei Eingriffen in einen geplanten freien Tag höher ausfällt als bei einem bloßen Schichttausch und dass Nachtschichten aufgrund der besonderen gesundheitlichen Belastung zusätzlich berücksichtigt werden.
Eine solche Regelung würde:
- die tatsächliche Belastung der Bediensteten anerkennen,
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken, in dem die finanzielle Vergütung beispielsweise für gemeinsame Aktivitäten an einem freien Tag genutzt werden könnten, um den Frust des unfreiwilligen Arbeitstages zu kompensieren
und
- die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöhen.
Ich bitte den Petitionsausschuss daher, eine entsprechende gesetzgeberische Initiative zur Ergänzung der NEZulVO zu prüfen.