
Aufforderung an die Landesregierung zu einem Antrag beim Bundesverfassungsgericht gegen Björn Höcke auf Grundrechtsverwirkung sowie Aberkennung der Wählbarkeit und der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (Art. 18 GG)
Der Landtag möge beschließen,
die Landesregierung aufzufordern, einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 18 GG i.V.m. § 36 BVerfGG zu stellen. Dieser Antrag sollte insbesondere beinhalten, in Bezug auf den Antragsgegner Björn Höcke für einen bestimmten Zeitraum
Begründung
Nach Art. 18 GG verwirkt bestimmte Grundrechte, wer sie ,,zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht". Das ist bei Björn Höcke mutmaßlich der Fall. Gut dokumentiert äußert er sich nicht nur verächtlich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, etwa dem Mehrparteien- und Pluralismusprinzip, sondern ruft mehr oder weniger deutlich auch zu ihrer Überwindung auf. Er missbraucht hierfür dem Anschein nach insbesondere Meinungs- und Versammlungsfreiheit, weshalb vom Bundesverfassungsgericht über die temporäre Verwirkung dieser Grundrechte entschieden werden sollte.
Björn Höcke wurde bereits zweimal rechtskräftig verurteilt, weil er absichtlich in der Öffentlichkeit eine verbotene Parole der SA verwendet hat. Er wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als bundesweit gut vernetzter Rechtsextremist überwacht und ist Sprecher des vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbands sowie AfD-Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag. Bei einer derart einflussreichen Person als Antragsgegner dürfte es verhältnismäßig sein, dass das Bundesverfassungsgericht für die Dauer einer etwaigen Grundrechtsverwirkung zudem die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkennt.
Art. 18 GG vermag als Verfassungsbestimmung der wehrhaften Demokratie ihren Zweck nur zu erfüllen, wenn antragsberechtigte Verfassungsorgane wie die Landesregierung ihrer entsprechenden Verantwortung gerecht werden. Die Abgeordneten des Landtags können die Landesregierung zumindest dazu auffordern. Die Staatsrechtlerin und frühere Richterin des Bundesverfassungsgerichts Gertrude Lübbe-Wolff hat sich für ein Art. 18 GG-Verfahren gegen Bjöm Höcke ausgesprochen, ebenso Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg. Ein an die Bundesregierung gerichteter Appell auf der Plattform Campact mit ähnlicher Stoßrichtung wie diese Petition wurde von über 1,7 Millionen Menschen unterzeichnet, was den großen gesellschaftlichen Rückhalt für einen Antrag nach Art. 18 GG gegen Björn Höcke beim Bundesverfassungsgericht verdeutlicht.