
Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses,
ich möchte auf ein strukturelles Problem in der digitalen Verwaltungspraxis aufmerksam machen, das viele Bürger betrifft: die fehlende Transparenz und fehlende Rechtsverbindlichkeit digitaler Kommunikationswege, insbesondere bei Jobcentem und kommunalen Behörden.
Problemstellung
Behörden nutzen digitale Kanäle wie den Mitteilungsservice auf jobcenter.digital aktiv für die Kommunikation. Bürger erhalten dort Antworten auf Anfragen, Rückfragen zu Unterlagen, Terminabsprachen, Hinweise zu Leistungsansprüchen sowie Bestätigungen über eingereichte Dokumente. Es werden sogar Unterlagen akzeptiert und verarbeitet, was den Eindruck eines offiziellen, verlässlichen Kommunikationswegs vermittelt.
Tatsächlich sind diese Kanäle jedoch nicht rechtsverbindlich, da sie nicht als „eröffneter elektronischer Zugang" veröffentlicht wurden. Bürger können dies nicht erkennen, da die Behörden den Kanal aktiv nutzen, Unterlagen entgegennehmen und über längere Zeit zuverlässig antworten, jedoch keinen Hinweis auf die fehlende Rechtsverbindlichkeit geben. Sobald ein Verfahren anhängig wird (z. B. Widerspruch oder Klage), bricht die Kommunikation über diesen Kanal häufig kommentarlos ab. Dies führt zu Rechtsunsicherheit, Fristproblemen und einem erheblichen Vertrauensverlust.
Forderungen
Ich bitte den Landtag, folgende Maßnahmen zu prüfen:
1. Klare Kennzeichnungspflicht
Behörden sollen deutlich sichtbar veröffentlichen:
welche digitalen Kanäle rechtsverbindlich sind,
welche nicht rechtsverbindlich sind,
welche Wege für Anträge, Widersprüche und Fristen zulässig sind,
welche Kanäle nur Servicecharakter haben.
2. Hinweis- und Informationspflicht
Wenn Behörden digitale Servicekanäle nutzen, sollen sie verpflichtet sein:
beim ersten Kontakt auf die fehlende Rechtsverbindlichkeit hinzuweisen,
bei relevanten Anliegen auf den korrekten Rechtsweg hinzuweisen,
bei Einstellung der Kommunikation einen kurzen Hinweis zu geben.
3. Einheitliche Standards
Es sollte ein landesweit einheitliches Konzept für digitale Kommunikation geschaffen werden, damit Bürger nicht von Behörde zu Behörde unterschiedliche Regeln vorfinden.
Begründung
Die derzeitige Praxis ist systemisch intransparent. Bürger können nicht erkennen, dass ein aktiv genutzter Kanal unverbindlich ist, wenn echte Sachbearbeiter antworten, Unterlagen angenommen werden und die Kommunikation über Monate funktioniert. Die bloße Nicht-Veröffentlichung eines digitalen Zugangs reicht nicht aus, um Transparenz herzustellen. Eine klare Kennzeichnung und ein Mindestmaß an Hinweispflicht sind notwendig, um Rechtsklarheit und Vertrauen in die digitale Verwaltung zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Holzner