
Diskriminierende Auslegung der Bauverordnung durch das Bauordnungsamt Friesland - Einstufung unseres Cannabis Social Clubs CSC als Gartenbaubetrieb und nicht als gemeinwohlorientierter Verein. In unserem Fall Vereine ja, aber kein Cannabisverein.
Es muss endlich eine einheitliche Einstufung für die Bauordnungsämter geschaffen werden. Cannabis Social Clubs sind Vereine und keine gewerblichen Gartenbaubetriebe. Dies schließt das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) in sich aus.
Wir bitten um Klärung und Unterstützung.
CSC Niedersachsen e.V.
Begründung
Wir benötigen dringend bundesweite Vorgaben für alle CSCs damit die Behörden Willkür ein Ende hat. Wir sind gemeinwohlorientiert, stehen für Aufklärung und Prävention, kümmern uns um den Jugendschutz und sind nicht gewerblich.
CSCs sind Vereine ohne gewerblichen Charakter und haben das gleiche Existenzrecht wie alle anderen Vereine. Die Begründung vom Bauordnungsamt, dass mit Vereinen vom Gesetzgeber sicherlich kein Cannabisverein gemeint sein könne, ist diskriminierend und falsch. Durch diese Vorgehensweise werden Clubs geschlossen, der Schwarzmarkt wieder gestärkt.