
Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) sieht vor, dass die Behörde bei einem vermeintlichen Beißvorfall die Gefährlichkeit der Hunde feststellt und eine Maulkorb- und Leinenpflicht anordnet, ohne dass von der zuständigen Behörde der Hund gesehen wurde und, unabhängig davon, was vorgefallen ist und ohne sachkündige Einschätzung der Behörde der jeweiligen Situation.
Danach wird ein Wesenstest für den Hund und eine Sachkundeprüfung für den Menschen verlangt, um überhaupt diesen vermutet „gefährlichen“ Hund halten zu dürfen. Das Gesetzt sieht nicht vor, die Einschätzung der Gefährlichkeit der Hunde zurückzunehmen, obwohl der Hund - wenn der Wesenstest negativ bewertet wird - NICHT GEFÄHRLICH ist!
Das Ziel der von mir eingereichten Petition ist die Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes dahingehend, dass - wie es in dem Gesetz über das Halten von Hunden in Schleswig Holsten möglich ist, durch eine sogenannte „Amnestie-Regelung", die Behörde nach einer positiven Bewertung des Hundes, die Gefährlichkeit des Hundes zurücknimmt.
Dies würde so aussehen, dass die Hunde nach abgelegtem positiv bewertetem Wesenstest nach einem Jahr nochmals von einem Fachtierarzt für Verhaltenskunde geprüft werden würde und nach dieser ebenfalls positiven Begutachtung die Gefährlichkeit des Hundes zurückgenommen wird.
Wir bitten, das Land Niedersachsen das Niedersächsische Hundegesetz nach dem Beispiel des Schleswig-Holsteinischen Hundegesetzes zu ändern.