
Der Landtag möge beschließen:
1. Allgemeines Leinengebot
Für Hunde gilt im gesamten öffentlich zugänglichen Raum außerhalb eingefriedeter Grundstücke ein Leinengebot. Ausnahmen bestehen in ausgewiesenen Hundeauslaufzonen sowie in der freien Landschaft außerhalb der Brut- und Setzzeit, sofern keine Gefahr, Belästigung oder Behinderung für Menschen oder Tiere zu erwarten ist. In Bereichen mit erhöhtem Publikumsaufkommen ist eine kurze Leine vorgeschrieben.
2. Kein verpflichtender Hundeführerschein / Befreiung durch Team-Test
Von der Einführung eines allgemeinen, verpflichtenden Hundeführerscheins wird abgesehen. Stattdessen gilt: Halterinnen und Halter, die den Team-Test Hund-Halter bestanden haben, sind vom allgemeinen Leinengebot befreit. Der Team-Test ersetzt den bisherigen Sachkundenachweis. Gleichwertige, auch bereits bestehende Nachweise, werden anerkannt. Die Befreiung kann befristet und bei Auffälligkeiten widerrufen werden.
3. Vollzugskompetenz
Die zuständigen Behörden sind ermächtigt, im Einzelfall Erleichterungen zu gewähren oder zusätzliche Auflagen, insbesondere Leinen- oder Maulkorbpflicht sowie die Teilnahme an einer Hundeschule, anzuordnen. Befreiungen sind zu widerrufen, wenn dies zur Gefahrenvorsorge oder Gefahrenabwehr erforderlich ist.
4. Evaluation
Die Wirkungen des Leinengebots sowie der Befreiungspraxis sind nach Ablauf von 24 Monaten zu evaluieren. Gegenstand der Evaluation sind insbesondere Vorfälle, Anzeigen, Vollzugskosten und Akzeptanz. Das Ergebnis ist dem Landtag vorzulegen.
Begründung
1. Leine als unmittelbar wirksame Gefahrenvorsorge
Ziel ist die Verminderung von Risiken für Dritte (Menschen, Tiere, Sachen) im öffentlichen Raum. Die Leine stellt die unmittelbarste und verlässlichste Führungshilfe dar: Sie ermöglicht jederzeitige Kontrolle, verhindert unkontrolliertes Zulaufen, Anspringen oder Verfolgen und wirkt insbesondere in Bereichen mit hoher Frequenz präventiv.
Ein allgemeines Leinengebot ist gegenüber einem pauschalen, standardisierten Hundeführerschein zielgenauer und verhältnismäßiger: Es knüpft nicht an die formale Absolvierung einer Schulung an, sondern sichert situationsbezogene Kontrolle im Alltag.
2. Team-Test Hund-Halter als Befreiungstatbestand
Der Team-Test Hund-Halter legitimiert Befreiungen vom Leinengebot. Er weist nach, dass ein Halter seinen Hund im Alltag so führen kann, dass voraussichtlich keine Gefahren oder erheblichen Belästigungen entstehen. Damit ist der Team-Test ein subsidiärer Ausnahmetatbestand, nicht aber allgemeine Pflicht. Gleichwertige Nachweise werden anerkannt.
3. Leinengebot + Ausnahmen: klare, bürgernahe Systematik
Die Kombination aus klarer Grundregel (Leinenpflicht) und individueller Befreiungsmöglichkeit (nachgewiesene Eignung durch Team-Test) ist einfach kommunizierbar, praxiserprobt und rechtssicher. Der Schutz Dritter steht im Vordergrund; Ausnahmen sind prüfbar und widerruflich. Die Regelung ist auch für Besucherinnen und Besucher leicht nachvollziehbar und bedarf keiner schwer verständlichen Sonderregelungen.
Damit wird eine klare, einheitliche Handhabung gewährleistet. In Bereichen mit erhöhter Gefahrenlage (z. B. Haupteinkaufszonen, Großveranstaltungen) ist die Leinenlänge zusätzlich zu begrenzen. In städtischen Gebieten sind, soweit erforderlich, Auslaufflächen für Hunde bereitzustellen. In ländlichen Bereichen hat die hundeführende Person sicherzustellen, dass weder Gefahren noch erhebliche Belästigungen entstehen.
4. Verhältnismäßigkeit
Ein allgemeines Leinengebot ist ein mildes, aber wirksames Mittel. Es greift weniger in die Handlungsfreiheit ein als ein verpflichtender Standard-Führerschein, verursacht geringere Kosten und ist sofort vollzugsfähig. Gleichzeitig ermöglicht es differenzierte Einzelfallentscheidungen (Befreiung nach Team-Test, verschärfte Auflagen bei Auffälligkeiten).
5. Praxistauglichkeit und Akzeptanz
Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass ein allgemeiner Hundeführerschein weder praktikabel noch sozial verträglich wäre (begrenzte Kapazitäten in
Hundeschulen, Belastung von Familien). Die Kombination aus Leinenpflicht und optionalem Team-Test ist praktikabel und akzeptanzfördernd.
6. Evaluation und Anpassungsfähigkeit
Eine regelmäßige Überprüfung („Revisionsklausel") stellt sicher, dass Erfahrungen einfließen und Regelungen bei Bedarf angepasst werden können.
Auswirkungen
Kostenfolgen
Umsetzungsvorschläge:
Schlussformel
Mit diesem Antrag wird ein verhältnismäßiger, praxistauglicher und bürgernaher Weg vorgeschlagen, um die Gefahrenvorsorge im öffentlichen Raum zu stärken, Rechtssicherheit zu schaffen und gleichzeitig die berechtigten Interessen verantwortungsbewusster Hundehalter zu berücksichtigen.