
Die gesetzliche Lage für Vereine, die gemeinnützig sind und ein Spotgelände gepachtet haben ist zweideutig. Gemeinnützige Vereine, die Grundbesitzer ihres Sportgeländes sind, werden von der Grundsteuer befreit. Verpächter, die nicht gemeinnützig sind, werden nicht von der Grundsteuer befreit. Das wirkt sich auf Vereine aus, die Grundstücke pachten und gemeinnützig sind. Diese Vereine können teilweise die Grundsteuer nicht mehr bezahlen und müssen sich auflösen. Das hat erhebliche Auswirkungen auf das soziale Zusammensein.
Deshalb bitten wir den Niedersächsischen Landtag darum, gemeinnützigen Vereinen, die ein Grundstück gepachtet haben, indirekt die Möglichkeit zu geben, von der Grundsteuer befreit zu werden. Das muss über eine eindeutige gesetzliche Regelung stattfinden, so dass die Entscheidung nicht von Wohl und Wehe der Gemeinden abhängt.