
Bildung ist ein Menschenrecht. Etwas Neues zu erlernen liegt in menschlicher Natur begründet. Es formuliert die kulturellen und sozialen Möglichkeiten aus, auf die wir zu Recht stolz sind.
Aus sozialer Perspektive handelt es sich um einen Aspekt der Teilhabe. Universitäre Veranstaltungen werden mit Steuergeld bezahlt. Es wäre eine günstige und faire Lösung, über online veröffentlichte Vorlesungen und Seminare die zahlende Öffentlichkeit daran teilhaben zu lassen. Prüfungen sollen den eingeschriebenen und den Semesterbeitrag zahlenden Studierenden vorbehalten bleiben.
Es wäre ein faires und barrierefreies Mittel, die Öffentlichkeit, die die Mittel zur Verfügung stellt, auch an den Veranstaltungen als online-Publikum teilhaben zu lassen. Dies würde das berechtigte Grundrecht auf Bildung und Teilhabe befriedigen. Sensible Veranstaltungen können selbstverständlich herausgenommen werden, zum Beispiel der Bereich der Industriespionage.
Die Universitäten müssten mit den technischen und personellen Mitteln ertüchtigt werden, dem auch nachkommen zu können. Bereits jetzt stellen einige Fakultäten einige Vorlesungen der Öffentlichkeit - mit großem Erfolg - zur Verfügung. Etwa die Medizinische Hochschule Hannover (MHH).