1880-1885 wurde in der Deutschen Bucht der Leuchtturm Roter Sand als weltweit erstes Offshore-Bauwerk mit Hilfe eines Senkkastens (franz. Caisson) errichtet. Er steht ca. 17 km vom Festland entfernt in dem zu Niedersachsen gehörenden Teil des sogenannten Küstenmeers und ist 2010 als Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland gewürdigt worden.
Die Deutsche Denkmalstiftung als Trägerin der unselbständigen Stiftung Leuchtturm Roter Sand will den sichtbaren Teil des Leuchtturms von seinem Fundament trennen und dieses Oberteil - soweit es die Trennung und den Transport überhaupt überlebt - auf dem Festland in Küstennähe aufstellen, während das Fundament in der Nordsee verrottet. Damit wäre das erste Offshore-Bauwerk der Welt unwiederbringlich zerstört.
Der Landtag möge daher dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur aufgeben, die Trennung und Versetzung des Leuchtturms nicht zu genehmigen, sondern ihn im Gegenteil auf die deutsche Vorschlagsliste als Weltkulturerbe setzen zu lassen. Für Niedersachsen wäre es dann das vierte Weltkulturerbe.