1. Der Niedersächsische Landtag möge beschließen, dass ein Ausschuss eingesetzt wird, mit dem Ziel, das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) den Anforderungen an eine moderne Gesellschaft entsprechend zu reformieren.
Dazu zählt, nach Ansicht des Petenten, insbesondere der Elfte Teil §§ 193 ff., "Schulen in freier Trägerschaft", welche (mit Ausnahmen der "Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind") gegenüber den staatlichen, öffentlichen Schulen bezüglich der Finanzierung des Schulbetriebs so sehr benachteiligt/eingeschränkt sind, dass sie durch die Notwendigkeit der Erhebung eines Schulgeldes entweder zu elitären Schulen werden, in denen nur Kinder und Jugendliche besserverdienender Eltern unterrichtet werden, oder, durch prekäre Bezahlung der Lehrkräfte und schlechte Ausstattung beim pädagogischen Material, den niedersächsischen Kerncurricula nicht gerecht werden können und damit die Anforderung an eine Ersatzschule nicht (mehr) erfüllen.
Da eine umfassende und qualitativ hochwertige Bildung im öffentlichen Interesse unseres Landes ist, muss die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft dauerhaft ausreichend gesichert und diese den öffentlichen Schulen im Gesetz diesbezüglich gleichgestellt werden.
2. Zudem möge der Niedersächsische Landtag beschließen, dass das Kultusministerium angewiesen wird, die Kerncurricula, welche den Lehrplänen der Schulen zugrunde liegen und entsprechend umgesetzt werden müssen, zu modernisieren.
Die Kerncurricula müssen einem entsprechend modernisierten/reformierten NSchG angepasst werden, dergestalt, dass allen Schulen, insbesondere aber auch den Schulen in freier Trägerschaft, mehr Spielraum bei der zeitlichen und fachlichen Ausgestaltung der Lehrpläne eingeräumt wird. Insbesondere die an den Grundsätzen einer "demokratischen Schule" orientierten Schulen, aber auch Schulen welche sich am "Basler Modell" orientieren, haben mit den zeitlich sehr eng gefassten Vorgaben der Kerncurricula ein prinzipielles Umsetzungsproblem.
Solche und andere Unwägbarkeiten müssen in Anbetracht der Wichtigkeit einer umfassenden und qualitativ guten Bildung in Zusammenarbeit des Kultusministeriums mit ALLEN Schulen beseitigt oder umfassend verbessert werden.
Ich bitte den Niedersächsischen Landtag um eine entsprechende Beschlussfassung.