Sehr geehrte Damen und Herren,
ich reiche eine Petition ein mit dem folgenden Ziel:
Die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN des Niedersächsischen Landtages werden aufgefordert im Rahmen eines Entschließungsantrages die Landesregierung zu beauftragen, ein landesweites Nachtfahrverbot für alle automatisierten kabellosen Mähroboter und ähnliche Rasenmäher (im weiteren Mähroboter) täglich in der Zeit von 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr auf allen öffentlichen und privaten Flächen zu erlassen.
Mähroboter stellen eine große Gefahr für Kleinsäuger und Kleinlebewesen wie z.B. Reptilien und Amphibien dar. Hier wird insbesondere der Igel als Wildtier des Jahres 2024 benannt. Diese werden durch die Bundesartenschutzverordnung in Deutschland besonders geschützt. Sie dürfen daher nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.
Igel sind nachtaktiv und machen sich nach Einbruch der Dämmerung auf Futtersuche. Zudem handelt es sich nicht um Fluchttiere, weshalb sie sich zusammenrollen, wenn die Mähroboter in ihre Nähe kommen und erleiden daraufhin von den scharfen Klingen schlimme und in den meisten Fällen tödliche Verletzungen.
Zudem werden Mähroboter in den Abend- und Nachtstunden in logischer Konsequenz ohne Aufsicht eingesetzt, sodass die Gefährdung von Tieren nicht erkannt werden kann. Mähroboter können derzeit mit der verbauten Sensorik eine Verletzung bzw. Tötung von Tieren nicht in Gänze ausschließen, da die Sensorik nicht für das Erkennen von Kleinsäugern sowie Kleinlebewesen ausgelegt ist.
Für den Igel ist darauf hinzuweisen, dass der westeuropäische Igel (Erinaceus europaeus), auch Braunbrustigel genannt, seit Oktober 2024 auf der Roten Liste der IUCN als "potenziell gefährdet" gelistet ist. Das bedeutet, dass die Population des Igels in Europa stark zurückgeht und ein erhöhtes Risiko besteht, dass er in Zukunft vom Aussterben bedroht sein könnte.
Es gibt derzeit am Markt keine Mähroboter, die insbesondere dem Igel nachweislich keinen Schaden zufügen. Siehe dazu auch die beigefügten Testergebnisse der Stiftung Warentest.
Das Leibnitz Institut in Berlin, in Person Dr. Anne Berger, setzt sich für die Einführung eines Crashtests ein, damit die Hersteller solcher Modelle diese zertifizieren können. Bis es so weit ist, wird es noch dauern und die Hersteller haben aktuell keinen „Zwang", dafür zu sorgen, dass Igel und andere Kleinlebewesen bei einem Kontakt mit einem Mähroboter nicht zu Schaden kommen.
Zum Schutze der Igel werden sowohl landes-, als auch bundesweit in den Landkreisen und Kommunen, Anträge auf ein Nachtfahrverbot für Mähroboter eingereicht. Diese Anträge werden umgesetzt, aber ebenso häufig auch abgelehnt. Jeder Landkreis, jede Kommune, regelt die Umsetzung individuell, was zu einem Flickenteppich führt, da je nach Zuständigkeit eine Allgemeinverfügung, bzw. eine Verordnung erlassen werden kann.
Um den Landkreisen, sowie den Kommunen Rechtssicherheit zu geben, soll der Niedersächsische Landtag die Landesregierung beauftragen ein landesweites Nachtfahrverbot zu erlassen um: