Der Niedersächsische Landtag möge sich in Zusammenarbeit mit der Landesregierung dafür einsetzen, dass für das Land Niedersachsen nunmehr endlich ein Informationsfreiheitsgesetz / Transparenzgesetz verbindlich eingeführt wird.
Es gab in der Vergangenheit multiple Anläufe und diverse beschlussfähige Gesetzentwürfe unterschiedlicher Tragweite, dennoch konnten sich die Abgeordneten auf keinen einzigen davon verständigen. Mit Ausnahme von Bayern ist Niedersachsen das einzige Bundesland ohne entsprechende gesetzliche Vorschriften, in Zeiten, in denen das Ziel der Verwaltung angeblich ein gutes Verhältnis zum Bürger sein will, ist das nicht nachvollziehbar.
Die Bürger tragen die Kosten sämtlicher Verwaltungen des Landes, haben jedoch kaum allgemeine Auskunfts- und Informationsrechte. Ministerien in Niedersachsen beantworten entsprechende Anfragen seit Jahren - wenn überhaupt - ganz kurz und knapp als Bürgeranfragen, der Bürger hat aber keinerlei Chance, sein Informationsbegehren ggf. auch rechtlich durchzusetzen.
Da sowohl nach dem Grundgesetz, als auch nach der Niedersächsischen Verfassung sämtliche Staatsgewalt vom Volk ausgeht, sollten entsprechende Rechtsgrundlagen für Auskünfte eigentlich selbstverständlich sein. Der normale Bürger hat letztlich auch nicht den Luxus, sich auf das (außer in Niedersachsen und Bayern normalerweise parallel zum Transparenzgesetz / Informationsfreiheitsgesetz bestehende) Presserecht und die dort umfangreich normierten Auskunftsrechte zu berufen.
Mit dem Ziel einer bürgerfreundlichen Verwaltung sollte dieser Missstand somit umgehend beseitigt werden. Das geht auch ohne, dass die Verwaltung unter einer immensen Last an Anfragen zu kollabieren droht, wie zum Beispiel die Erfahrungen in Schleswig-Holstein zeigen. Als Musterbeispiel ist auch Hamburg zu nennen. Hier werden noch viel weitreichendere Informationen proaktiv behördenseitig veröffentlicht und zur öffentlichen Weiternutzung zur Verfügung gestellt (z.B. Kartenmaterial und Geodaten). Die bisher gelebte Praxis des Aussitzens oder Verschleppens einer entsprechenden gesetzlichen Regelung in Niedersachsen ist nicht gerade förderlich in Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit und zunehmenden Bedrohungen des Rechtsstaats durch gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteten Aktionen durch sich immer mehr radikalisierende extremistische Gruppierungen.
Beraten wurde hierüber die letzten Jahre ja mehr als genug, wenn man den Beteuerungen der Abgeordneten und Politiker gegenüber der Presse und auch in diversen Drucksachen des Landtages Glauben darf. Da das Thema auch diesmal wieder Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat, appelliere ich an Sie, dies nun auch mit Nachdruck in Angriff zu nehmen.