Ich beantrage, dass auf allen Landstraßen in Niedersachsen, an denen kein straßenbegleitender Radweg vorhanden ist, eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gilt.
Begründung: Wo Bäume an Landstraßen stehen, wird häufig Tempo 70 angeordnet, um Autofahrer zu schützen. Für Radfahrer und Fußgänger, die mangels Radweg die Fahrbahn nutzen müssen, gilt ein entsprechender Schutz meist nicht. Dies stellt eine erhebliche Gefährdung dar und ist nicht nachvollziehbar, da alle Menschenleben gleichermaßen schützenswert sind, unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel man sich auf den Straßen bewegt.
Ein Tempolimit von 70 km/h würde die Verkehrssicherheit für alle erhöhen. Besonders für Menschen in dörflichen Regionen auf dem Weg zu Freunden, zum Sport, zur Ausübung eines Hobbys etc. Insbesondere aber für Kinder auf dem Schulweg, würde es durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung sicherer werden, wenn sie ihre Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad erledigen wollen oder müssen und kein Radweg vorhanden ist.