eService - Bürgergeld als Pflichtoption!
Verpflichten Sie die Jobcenter der Landkreise, die „eService" Angebote der Agentur für Arbeit zur elektronischen Antragstellung von Bürgergeld und der Weiterbewilligung von Bürgergeld zu akzeptieren / freizuschalten.
Nicht erst seit der Corona-Pandemie gibt es über die Agentur für Arbeit die Möglichkeit, Bürgergeld-Anträge zu stellen. Allerdings ist es den Landkreisen überlassen, diesen Service auch zu nutzen. Es gibt Zuständige die nicht einmal Wissen, dass es diese Option gibt und meinen es gehe dabei nur um das Arbeitslosengeld. Während Homepages der Landkreise aufwändig aufgehübscht werden, herrscht dahinter pfui. Selbst gebastelte Papieranträge die kaum Platz für Basisdaten haben, aber auf vielen Seiten Infos über potentielles Einkommen und Vermögen abverlangen, das eigene und das der Kinder, die es gar nicht gibt. Und diese Anträge lassen sich nicht einmal digital ausfüllen. Denn man bekommt zumindest die Anträge zur Weiterbeförderung in Papierform, da man für diese, in der Regel, ohnehin erst einmal zum Beratungsgespräch kommen muss. Dadurch ist zumindest dieser Antrag auch nicht wirklich barrierefreundlich.
Insbesondere dann nicht, wenn Zuständige, dieses Formular zur Abholung hinterlegen, das aber soweit verzögern, dass die Frist zum Ausfüllen darunter leidet und man also gezwungen ist schnell-schnell zu machen. Trotz klarer Info über die körperliche Beeinträchtigung und üblicherweise begrenzten Mittel bei Bürgergeld-Bezug. Natürlich ist es nicht legal, die Frist dadurch zu verkürzen, aber das Geld wird trotzdem erst einmal nicht weiter ausgezahlt. Es klingt äußerst kulant die Frist, um den Antrag zukünftig stellen zu dürfen, ein paar Wochen vorzuziehen, nur dass das Problem nicht die Zeit ist, die „Kunden" brauchen, sondern die künstliche Verkürzung durch die Abholung und das über den Weg des Papierzwangs.
Nehmen Sie den Mitarbeitern die Willkürmacht.