Petitionsnummer: 01183/89/19

Petition abgeschlossen

Regionale Verteilung der Mitzeichnungen in Niedersachsen:


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Information zur abgeschlossenen Petition:

Der Niedersächsische Landtag hat in seinem 29. Tagungsabschnitt am 19.11.2025 folgenden Beschluss zu der Eingabe gefasst:

Der Landtag stellt fest, dass Anpassungen von Vergütungen, Personalschlüsseln sowie die Einrichtung zusätzlicher bzw. gesonderter Hilfebedarfsgruppen nicht einseitig durch das Land erfolgen, sondern im Rahmen der Gemeinsamen Kommission SGB IX (GK ü18) und des Rahmenvertrags nach § 131 SGB IX (RV ü18) zwischen den Vertragspartnern zu vereinbaren sind. Der Landtag unterstützt vor diesem Hintergrund die mit der Eingabe verbundene Zielrichtung, eine bedarfsgerechte Versorgung für erwachsene Menschen mit Behinderungen und besonders herausforderndem Verhalten zu gewährleisten – einschließlich einer angemessenen Finanzierung der hierfür erforderlichen Leistungen sowie, wo angezeigt, der Implementierung zusätzlicher/gesonderter Hilfebedarfsgruppen. Er bittet die Landesregierung, sich in der GK ü18 gegenüber den Rahmenvertragspartnern weiterhin nachdrücklich dafür einzusetzen, dass eine angemessene Anpassung der Vergütungen erfolgt und ggf. auch neue Hilfebedarfsgruppen eingerichtet werden.


Die Eingabe wird der Landesregierung zur Erwägung überwiesen. Im Übrigen ist der Petent über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.