Die Grundsteuerreform 2025 in Niedersachsen hat zu ungerechten Ergebnissen geführt: Ältere Gebäude werden oft stärker belastet als neue, obwohl sie weniger wert sind. Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und ist für Eigentümer schwer nachvollziehbar.
Im Gegensatz dazu berücksichtigt das Bundesmodell Wertminderungen älterer Gebäude – und entlastet dadurch Eigentümer. Niedersachsen sollte nachziehen und einen Alterswertfaktor im Niedersächsischen Grundsteuergesetz (NGrStG) einführen.
Was ist der Alterswertfaktor?
Warum ist das sinnvoll?
Vorteile der Einführung:
Berechnungsweise:
Die bisherige Berechnung bleibt erhalten, ergänzt um den Alterswertfaktor, der je nach Alter des Gebäudes zwischen 1,0 (Neubau) und 0,3 (Baujahr 1972 oder älter) liegt.
Fazit:
Ein Alterswertfaktor macht die Grundsteuer in Niedersachsen gerechter, transparenter und für alle nachvollziehbarer – ein notwendiger Schritt für mehr Vertrauen in die Politik.