Die noch amtierende Bundesregierung möchte die Karrierechancen für höhere Abschlüsse in der beruflichen Bildung verbessern. Diese Bemühungen unterstütze ich. Die Antwort auf Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag (Drucksache 20/5677) sowie auf Frage 21 der Kleinen Anfrage aus Drucksache 20/4193 enthält die Aussage: „(…) Geeignete Maßnahmen zur Anerkennung gleichwertiger beruflicher Qualifikationen für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst werden derzeit geprüft“.
Fakt ist, dass bei den Reden aller Fraktionen der letzten Debatte zur beruflichen Bildung im Bundestag als höchste berufliche Qualifikation nur der Meister bzw. der staatlich geprüfte Techniker benannt wurde. U.a. hat es der für die Fachschule Wirtschaft in Clausthal-Zellerfeld verantwortliche Verordnungsgeber versäumt, die darauf aufbauende 12monatige Oberklasse Bergschule Betriebsführerlehrgang zum Ingenieur (Ing.) lt. Nds-IngG im Zusammenwirken den zuständigen Stellen (BMBF, BMIH) zur Wertung auf "Gleichartigkeit" zu benennen.
Der zwölf-monatige schulische Betriebsführerlehrgang ist ähnlich zu bewerten wie der ehemalig gestufte Schiffsingenieurschule erster Klasse zum Leitenden Ingenieur mit dem Patent C6 mit der damaligen Besoldung A12.
Zur weiteren Erläuterung:
Die berufliche Bildung ist durch das Fach-Schulgesetz auf den Abschluss zum Fachschule/ Meister beschränkt. Dies ermöglicht nur den Laufbahnzugang zum mittleren Dienst.
Die Hochschulabschlüsse dagegen ermöglichen den sofortigen Zugang zum gehobenen Dienst. Im Hochschulwesen wird jeder Lernfortschritt mit ECTS-Punkten (Credit-Points) bewertet und beim Erreichen von 180 ECTS der formale Bachelor mit dem Zugang zum gehobener Dienst eröffnet. Doch auch im Hochschulbereich findet bis zu 50 Prozent eine berufliche Bildung statt. Im Rahmen der Umsetzung des Bologna-Prozesses wurde versäumt, die bestehenden dritten Aufstiegsfortbildungen (hier zum Beispiel der Betriebsführer Oberklasse Bergschule) sachgerecht im Beamten-Laufbahnrecht zu berücksichtigen.
Die Diskriminierung des beruflichen Bildungsweges beginnt auch bereits in der dualen Berufsausbildung, wo die drei und drei-einhalbjährigen Berufe undifferenziert zusammenge-fasst werden. Im Hochschul-System sind in sechs Monaten bereits 30 ECTS erreichbar. Vor der Meister-/ Technikerausbildung und zusätzlicher Qualifikation (hier: Oberklasse Bergschule Betriebsführer) sind Tätigkeitszeiten als Geselle/Facharbeiter und Meister/ SgTechniker/ Steiger notwendig.
Eine informelle Gleichsetzung der allgemeinen Bildung (Abitur/ Fachhochschulreife) und Berufsbildung (Geselle/ Facharbeiter) findet im Deutschen Qualifikationsrahmen nur in Ni-veaustufe 4 statt. Auf höheren Stufen sollten alle Lernfortschritte - unabhängig vom Bil-dungsträger - gleich bewertet werden.
Meine Eingabe zur formellen Bildungsbewertung ist im Interesse aller Personen mit den entsprechenden beruflichen, behördlichen oder versicherungsnotwendigen Qualifikationen mit Zugangsvoraussetzung ISCED 655 (SgTechniker/Meister über 880 Std.) zum Zugang zum gehobenen Dienst. Sicherlich erhalten diese Bemühungen zur Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung nicht immer parteiübergreifende oder berufsständische Unterstützung. Daher ist im Rahmen dieser Eingabe eine rechtliche Prüfung gefordert.