Seit 2007 wurden die Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld für aktive wie auch pensionierte Beamtinnen und Beamte gestrichen, ohne für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen. Mehrere Gerichte haben bereits bestätigt, dass Niedersächsische Beamtinnen und Beamte seit dieser Zeit unteralimentiert sind. Bis zum heutigen Tag ist für den Wegfall der Sonderzahlungen kein ausreichender Ausgleich von Seiten der Landesregierung geschaffen worden.
Um dem Gleichheitsprinzip und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gerecht zu werden, sind die Sonderzahlungen nicht nur aktiven Beamtinnen und Beamten zu zahlen, sondern auch pensionierten Personen. Da die Pension schon gegenüber den Dienstbezügen gekürzt ist und die Lebenshaltungskosten immer weiter steigen, wäre dieses mehr als gerechtfertigt.