Ich bin eine pensionierte Landesbeamtin. Meine Pension ist sehr niedrig, weil ich meine geistig behinderte Tochter seit 40 Jahren im Haushalt pflege und deshalb nur in Teilzeit berufstätig sein konnte.
Aufgrund der Pflegetätigkeit wuden Rentenbeiträge durch die Pflegeversicherung geleistet. Von der so erworbenen Rente werden 278 Euro auf die Pension angerechnet. Das empfinde ich als ungerecht, weil diese sog. MF-Regel wohl nur in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gilt.
Im Übrigen dürfen Sie gewiss sein, dass ich ein Leben mit sehr viel Arbeit und ohne viel Freizeit geführt habe. Deshalb bitte ich diese Regelung zumindest für reine "Pflegerenten" abzuschaffen. Zumal Sie immer beteuern, de häusliche Pflege belohnen zu wollen.