
Da es oft üblich ist, Privathäuser und Gärten gerade auch in dieser winterlichen Jahreszeit von abends bis morgens mitunter taghell zu beleuchten, beantrage ich hier, durch eine Petition ein Gesetz zum Schutz der Umwelt und Natur gegen Lichtemissionen zu formulieren und auf Landesebene möglichst zu verabschieden.
Als Vorbild sehe ich dafür das Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg vom 07.02. 2023, gültig ab 11.02.2023, Gliederungs-Nr. 7910, das in § 21 die Beleuchtung von Privatgrundstücken und -häusern zu nächtlichen Zeiten untersagt.
Der Niedersächsische Landtag hat in seinem 28. Tagungsabschnitt am 11.09.2025 folgenden Beschluss zu der Eingabe gefasst:
Die Eingabe wird der Landesregierung als Material überwiesen. Im Übrigen ist die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.