Nachdem ich von der Hilfe für Geschädigte des Weihnachtshochwassers gehört habe, habe ich mich an die NBank und das zuständige Landratsamt gewandt. Das Ergebnis war eher ernüchternd. Obwohl mein Haus durch die Folgen des Hochwassers erheblich geschädigt wurde, soll ich keinen Anspruch auf Hilfeleistungen für Privathaushalte erhalten können. Wesentlicher Grund ist die geografische Definition. Der Landkreis Leer ist von den Hilfemaßnahmen ausgenommen.
Wie Sie sich sicher erinnern hat heftiger Regenfall große Teile Niedersachsens erfasst. Das auch in Rhauderfehn (Langholt) und Umgebung (siehe u.a. Pressebericht „Knapp 30 Stunden langer Kampf gegen die Fluten“ General-Anzeiger online vom 26.12.2023). Neben diesen sichtbaren Überflutungen stieg das Grundwasser bis an die Erdoberfläche und drang in Keller ein. Das Wasser konnte auch wochen- und teils monatelang nicht abfließen.
Das nicht nur bei mir, sondern auch in der Umgebung. Schläuche zum Abpumpen des Wassers waren vielfach vor den Häusern mit Kellern zu sehen. Meine wie auch wahrscheinlich alle Versicherungen (u.a. die ortsansässige Ostfriesische Brandkasse), decken meines Wissens Schäden durch über der Grasnarbe eintretendes Wasser ab, aber nicht Schäden durch Überflutung aus Lichtschächten, die typischerweise unter der Grasnarbe sind, oder durchdrückendes Grundwasser.
Das werden diese voraussichtlich, insbesondere unter dem Eindruck der massiven Regenfälle oder anderer Großschadensereignisse in Deutschland, aus betriebswirtschaftlichen Gründen auch in Zukunft nicht tun - es sei denn es gäbe eine politische Vorgabe seitens der Regierungen. Inwieweit die von Versicherten finanziell tragbar sind steht dann noch auf einem anderen Blatt.
Die geforderte Bestätigung der NBank, dass Versicherungen auch in Zukunft keine Grundwasserschäden abdecken, betrachte ich kritisch. Ein Versicherer wird wohl nicht für (alle) Zukunft bestätigen, dass es niemals eine Deckung gibt. Insofern müsste auch die Beantragung überarbeitet werden. Die erste telefonische „Beratung“ war übrigens sehr dürftig.
In meinem Fall, auch das wird viele andere Menschen und Haushalte in gesamt Niedersachsen betreffen, müssten, bedingt durch das drückende Grundwasser, Renovierungsarbeiten am Keller vorgenommen werden, wofür vielfach das verfügbare Eigenkapital nicht ausreichen wird. Vielleicht gibt es auch eine Korrelation zwischen alten, vom Grundwasseranstieg durch die massiven Regenfälle betroffenen Häuser und dem Alter der Eigentümer/ Bewohner.
Menschen, die wie ich ihr Geld in eine Immobilie gesteckt haben, um ihren Lebensabend abzusichern und dort zu verbringen und eben nicht wussten, dass zukünftige, unvorhersehbare Schadensereignisse ihre Lebenssituation bedrohen, sollten Unterstützung erfahren bevor sie in finanzielle Notsituationen kommen. Es lastet auch ein großer psychologischer Druck auf einem, wenn man weiß, dass ein nächster Regenfall zu massiven Folgen/ Schäden führen kann, man aber nicht die Möglichkeit hat, geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
Just für diesen Zweck hat die Landesregierung Niedersachsen - dankenswerterweise - wohl die Mittel zur Unterstützung der durch den Starkregen/ das Hochwasser Betroffenen bereitgestellt, aber eben nur auf bestimmte Flussläufe eingeschränkt. Da der Starkregen - und dementsprechend die Schäden - und das Hochwasser nicht an politisch festgelegten Grenzen Halt gemacht hat, kann ich die vorgenommene Abgrenzung unter Nummer 1. „Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage“ der im Ministerialblatt veröffentlichten Richtlinie über die Beseitigung der vom „Weihnachtshochwasser“ 2023/2024 verursachten Schäden an der öffentlichen Infrastruktur in Niedersachsen nicht nachvollziehen.
Die Hilfeleistung gilt derzeit nur für Immobilien innerhalb der in der Richtlinie benannten Grenzen. Liegt ein Haus 20 Meter oder ein paar wenige Kilometer entfernt soll es keine Unterstützung in Niedersachsen geben. Im Sinne des Art. 3 des Grundgesetzes sollten alle Betroffenen, unabhängig von politischen festgelegten Grenzen, gleichbehandelt werden, d. h. auch mir, meinen Nachbarn und anderen Betroffenen im Landkreis Leer oder anderen Teilen Niedersachsens sollte die Möglichkeit gegeben werden, an den Hilfen für Betroffene des Großwetterereignisses/ Weihnachtshochwasser teilnehmen zu können.
Ich bitte daher zu prüfen, ob die Hilfemaßnahmen/ -leistungen auch für betroffene Bewohner des Landkreises Leer - oder anderer Teile Niedersachsens - gewährt werden können und das Kriterium „Betroffenheit“ vor „geografischem Standort“ steht. Da das bestehende Hilfsprogramm meines Wissens im Oktober 2024 endet, sollte, angesichts der Bearbeitungszeit einer Petition, dieser Termin bis zu einer endgültigen Entscheidung ausgesetzt werden, bzw. das Hilfsprogramm, im Falle einer positiven Entscheidung, wieder zum Aufleben kommen.