Das Aegidius-Haus AUF DER BULT wurde die vergangenen Jahre durch eine Förderung des Landes Niedersachsen mitfinanziert. Diese läuft nun Ende September aus und damit droht dem Haus die Schließung.
Seit fast 10 Jahren dient das Aegidius-Haus als Anlaufstelle für Familien mit schwer- und mehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen, welche sich hier zur vorrübergehenden Kurzzeitpflege aufhalten konnen. Die Familien werden entlastet und haben somit die Möglichkeit, sich vom belastenden und unter Umständen herausforderden pflegerischen Alltag zu erholen, wahrend sie ihre Kinder in guten Händen wissen. In den letzten 10 Jahren konnten so 400 Familien aus ganz Niedersachsen unterstützt werden.
Die Räumlichkeiten des Hauses sind auf die besonderen Bedürfnisse der kleinen bis großen Gäste angepasst, während die Versorgung durch ein multiprofessionelles Team übernommen wird. Hierbei ist nicht nur die pflegerische Betreuung gewährleistet, es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Kinder und Jugendlichen nach ihren individuellen motorischen, sozialen, kommunikativen und kognitiven Entwicklungen zu fördern und fordern.
Das Aegidius-Haus auf der Bult dart mit seinem 10-jährigen Jubiläum nicht das Ende bekannt geben. Eine wichtige Stütze für Familien mit schwerst- und/oder mehrfachbehinderten Kindern wurde ersatzlos wegfallen. Daher bitten wir das Land Niedersachsen, eine erneute finanzielle Förderung in Betracht zu ziehen, damit das Aegidius-Haus weiterhin als Stütze und Erholungsort dienen kann und darf.
Der Niedersächsische Landtag hat in seinem 26. Tagungsabschnitt am 25.06.2025 folgenden Beschluss zu der Eingabe gefasst:
Der Niedersächsische Landtag erkennt die besondere Bedeutung des Aegidius-Hauses AUF DER BULT für die Versorgung schwerkranker Kinder und ihrer Familien ausdrücklich an. Die Einrichtung erfüllt eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, die eine entsprechende Unterstützung seitens des Landes Niedersachsen grundsätzlich verdient. Gleichzeitig sieht der Landtag auch die Trägerseite in der Verantwortung, ein tragfähiges Fortführungskonzept zu erarbeiten, das eine nachhaltige Finanzierung sicherstellt und verschiedene Partner einbezieht. Die Finanzierung alleine durch öffentliche Mittel erscheint vor diesem Hintergrund nicht angemessen. Angesichts dessen empfiehlt der Landtag, die Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten und Fördermöglichkeiten und in der Höhe der bisherigen Förderung zu prüfen, jedoch unter der Voraussetzung, dass seitens der Einrichtung ein konsistentes, der tatsächlichen Bedarfslage gerecht werdendes und zukunftsfähiges Konzept vorgelegt wird. Sollte dies nicht erfolgen, können zukünftig auch keine Landesmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Eingabe wird daher der Landesregierung zur Erwägung überwiesen. Im Übrigen ist die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.