Das Steinhuder Meer ist für die Wassersportgemeinde weit über den Großraum Hannover hinaus ein beliebtes Revier. Gleichzeitig ist es vielfach die einzige Möglichkeit, das eigene Hobby auszuüben, ohne dafür mehrere Stunden zusätzlicher Autofahrt auf sich nehmen zu müssen. Bei all den aktuellen Unsicherheiten und Herausforderungen der letzten Jahre, u.a. der Corona-Pandemie, Kriegen vor Europas Haustür oder dem Klimawandel ist es umso wichtiger, ebenso schöne Momente zu schaffen. Egal ob Windsurfen, Kitesurfen, Wingsurfen, Stand-up Paddling etc. - es ist die Liebe zum Wassersport im Herzen der Natur, die uns Wassersportler verbindet und das Steinhuder Meer zu einem besonderen Ort für solche Momente werden lässt.
Die aktuelle Regelung
Die Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung (DStMVO, siehe Anlage) regelt die Nutzungsmöglichkeiten beider Seen. Darin untersagt § 14, Abs. 1 Nr. 7 "das Befahren der Gewässer mit Fahrzeugen in der Zeit vom 1. November bis 31. März". Darüber hinaus gibt es eine ausschließlich für das Steinhuder Meer gültige Ausnahme: In § 19, Abs. 3 heißt es: "Abweichend von § 14 Abs. 1 Nr. 7 gilt das Befahrensverbot bis zum 19. März und für das Segel- und Kitesurfen auf der in Anlage 2 gekennzeichneten Wasserfläche ab dem 16. November." Anlage 2 definiert einen knapp 1 km' großen Bereich auf der Nordseite des Sees, welcher auf dem Wasser mit Bojen markiert ist.
Die aktuelle Regelung bedeutet für uns Wassersportler, dass eine Ausübung unserer Hobbies ein gutes Drittel des Jahres am Steinhuder Meer nicht möglich ist. Jeder, der selbst leidenschaftlich ein Hobby ausübt kann sich vorstellen, wie sehr das jährlich schmerzt.
Winter-Wassersport vs. Naturschutz
Das Steinhuder Meer ist im Winterhalbjahr ein bedeutsames Gebiet für Zug- und Rastvögel und das soll es auch bei zeitgleicher sportlicher Nutzung bleiben. Es ist unstrittig, dass die Ausübung der angesprochenen Wassersportarten in dem Bereich, in dem sie ausgeübt werden, sowie in einem gewissen Radius darum herum, für die Natur eine Störung bedeutet. Bspw. verlassen Tiere den betroffenen Bereich und verbrauchen dabei wertvolle Energie, was im Winterhalbjahr tendenziell schwerer zu kompensieren ist als im Sommer. Sind Art, Dauer und Häufigkeit der Störung zu intensiv, trägt die Natur einen bleibenden Schaden davon. Kein Wassersportler möchte das.
Daher stellt sich die folgende Frage: Inwieweit muss die Ausübung der angesprochenen Wassersportarten räumlich und/oder zeitlich eingeschränkt werden, um die auftretende Störung in einem Rahmen zu halten, den die Natur verkraften kann ohne nachhaltig Schaden zu nehmen. Auf das letzte Mal, das diese Frage beantwortet wurde, folgte 2013 die bis dato letztmalige Änderung der DStMVO. Das ist nun über zehn Jahre her und die Welt hat sich seitdem spürbar verändert.
Die Bitte
Diese Petition hat das Ziel, Wassersport ganzjährig am Steinhuder Meer zu ermöglichen und gleichzeitig der Natur den Raum zu lassen, den sie zur Regeneration braucht. Daher die Bitte um eine ergebnisoffene Überprüfung bspw. durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), ob die in und vor 2013 festgelegten räumlichen und zeitlichen Einschränkungen Spielraum für eine Öffnung haben. Beispielsweise werden die Winter aufgrund des Klimawandels tendenziell immer milder, was mutmaßlich auch Auswirkungen auf das Nahrungsangebot für Zug- und Rastvögel im Winterhalbjahr hat. Außerdem wird auch die Forschung zum Thema Wassersport und Natur in den letzten zehn Jahren neue Erkenntnisse gewonnen haben.
Schlusswort
Am Ende bedeutet jeder zusätzliche Tag, an dem am Steinhuder Meer Wassersport betrieben werden kann, für die Wassersportgemeinde einen Gewinn. Vielleicht gibt es die Möglichkeit für einen Korridor zwischen dem Surfstrand in Mardorf und der Badeinsel in Steinhude, wie vor vielen Jahren einmal? Vielleicht kann der in Anlage 2 der DStMVO definierte, knapp 1km2 große Bereich über den 15.11. hinaus freigegeben werden? Vielleicht lassen sich anders geartete, zeitliche Freigaben erreichen? Diese Petition möchte bei der Antwort auf diese Fragen nicht vorweg greifen, aber eine generelle Präferenz mitgeben: Lieber weitreichende räumliche Einschränkungen als zeitliche.
Ich bedanke mich im Vorfeld herzlich für jede Form der Unterstützung!