Forderung:
Die Ergebnisse der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vom Dezember 2023 müssen im vollen Umfang und zeitgleich für die Finanzhilfe der Schulen in freier Trägerschaft(SifT) wirksam werden. Schulen in freier Trägerschaft haben den gleichen Bildungsauftrag wie öffentliche Schulen, erhalten aber nur eine völlig unzureichende Finanzhilfe. Ihr Bestand kann deshalb akut gefährdet eingeschätzt werden. Ein neues Finanzhilfesystem muss auf die vom öffentlichen Dienst vorgegebenen Regelungen in vollem Maße reagieren und Schulen in freier Trägerschaft sozialversicherungsfreie Sonderzahlungen in voller Höhe erstatten.
Begründung:
Die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen erhalten von Dezember 2023 bis Oktober 2024 Inflationsausgleichsprämien von insgesamt 3000 Euro, ab November 2024 eine monatliche Erhöhung von 200 Euro und ab Februar 2025 eine weitere Erhöhung um 5,5 %. Für die Finanzhilfe werden diese Erhöhungen nach den derzeitigen Bestimmungen des § 150 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) erst ab August 2025 wirksam, vermutlich ohne Berücksichtigung der Inflationsausgleichsprämien. Der Gesamtwert der tarifgerechten Gehaltserhöhung für 2024 und 2025 liegt damit deutlich über 10 %, der Zuwachs der Finanzhilfe bei 0 %. Eine tarifgerechte Bezahlung der Lehrkräfte am CJD Christophorus Gymnasium Elze und an allen anderen freien Schulen ist in dieser Form nicht nachhaltig finanzierbar und erfolgt immer häufiger zu Lasten der Elternschaft. Die finanzielle Belastung verschärft sich zusätzlich durch die Inflation. Zwischen 2021 und 2023 stiegen alle Kosten um 13 %, bis zum Sommer 2025 wird die inflationsbedingte Steigerung seit 2021 über 20 % betragen. Im gleichen Zeitraum (2021 bis 2025) beträgt die Steigerung der Finanzhilfe nur 2,3 %.
Vertreter aller Parteien und des Kultusministeriums äußern regelmäßig ihre hohe Wertschätzung für die Schulen in freier Trägerschaft als wichtigen Bestandteil der niedersächsischen Schullandschaft. Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Regierung steht zu den freien Schulen: „Wir unterstützen ihre Arbeit und werden eine Reform der Finanzhilfe für SifT ebenso auf den Weg bringen [...], um die Qualität der Schulen weiterhin sicherzustellen [...]“.
Anerkannte Ersatzschule in freier Trägerschaft wollen und müssen „dauernd die an gleichartige oder gleichwertige öffentliche Schulen gestellten Anforderungen" erfüllen (§ 148 NSchG). Dafür benötigen sie die gleiche finanzielle Ausstattung wie öffentliche Schulen. Schulgeld können und dürfen nur in der geringen Höhe erheben, die nicht gegen das Sonderungsverbot aus Art. 7 GG verstößt. Wenn die vereinbarten Sonderzahlungen vom Dezember 2023 und mögliche zukünftige nicht sofort durch die Finanzhilfe refinanziert werden, wird ein Teil der freien Schulen, die bereits jetzt große finanzielle Schwierigkeiten bewältigen müssen, schließen. Die Vielfalt der Bildungsangebote würde leiden und das Land und die Kommunen müssten höhere Kosten für die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler aufbringen.