Der Niedersächsische Landtag wird gebeten, eine Gesetzesinitiative zur Einführung einer Verbrauchssteuer auf Torf und Torfprodukte (Torfsteuer) einzubringen. Dies könnte auf Landesebene oder über Landesregierung und Bundesrat auf Bundesebene erfolgen.
Begründung:
Große Teile Deutschlands, vor allem Norddeutschlands, waren vor Jahrhunderten von Mooren bedeckt. Diese sind heute durch umfangreiche Entwässerungsmaßnahmen und Torfabbau verschwunden oder nur noch in kümmerlichen Resten erhalten.
Moore sind mächtige CO2-Speicher. Wälder binden Biomasse, aber je nach Baumarten und Bewirtschaftungsart erreichen sie nach rd. 100 bis 250 Jahren ein Gleichgewicht, in dem ebenso viel Holz entnommen wird oder verrottet, wie Biomasse nachwächst. Moore binden CO2 in langsam, aber immer weiter anwachsenden Torfschichten. Dieser Torf bleibt über Jahrtausende erhalten, wenn er nicht abgebaut wird oder durch Entwässerung mit Luft in Kontakt kommt und verrottet. So kann ein altes, intaktes Moor auf gleicher Fläche bis zum 20fachen des CO2 binden wie ein Wald.
Region und Land betreiben jetzt große Projekte zur Moorerhaltung in der Hannoverschen Moorgeest, weil diese Botschaft angekommen ist. Organisationen wie die Faunistische Arbeitsgemeinschaft Moore (FAM) und die Naturkundliche Vereinigung Langenhagen (NVL) betreiben seit Jahrzehnten Moorerhaltung durch zahllose Arbeitseinsätze, so dass es jetzt noch erhaltenswerte Moore gibt.
Aber immer noch wird, vor allem in Niedersachsen, unter Zerstörung von Moorflächen Torf für die Verwendung in der gewerblichen und privaten Gartenwirtschaft abgebaut. Zuletzt berichtete die HAZ am 2. November 2023 darüber. Die vor langer Zeit erteilten Torfabbaugenehmigungen laufen noch sehr lange oder sind im Einzelfall sogar unbefristet. Ein Widerruf würde jeweils erhebliche Entschädigungsansprüche auslösen.
Deshalb ist es erforderlich, das Produkt Torf zu verteuern, um die längst vorhandenen Ersatzprodukte für die Verwender attraktiver zu machen. Hierfür bietet sich die Einführung einer Torfsteuer als Verbrauchssteuer an. Wenn auf Bier, Kaffee, Tabak, Alkohol, Schaumwein, Energie und Anderes Verbrauchs- oder Verkehrssteuern erhoben werden, dann ist das auch bei Torf möglich.
Rainer Skowronek
Hans-Jürgen Ratsch
Naturkundliche Vereinigung Langenhagen
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