Mit dieser Petition wird erstrebt, die Landesbehörden allgemein hier jedoch ausdrücklich genannt die im Bereich des Naturschutzes tätigen Landesbehörden finanziell und in der Folge auch personell derart auszustatten, dass sie in die Lage versetzt werden, die ihnen zugewiesenen Aufgaben auch sachdienlich erfüllen zu können.
Die personelle Situation der Landesbehörden ist in diesem Bereich schlicht desaströs.
Um schlicht Beispiele zu nennen:
Es existiert die Regelung des Verbots von Schottergärten, doch niemand kontrolliert dieses Verbot oder setzt es um. Es handelt sich um einen 'Papiertiger'. Einzig von Hannover ist derzeit bekannt, dass die Behörden hier kontrollieren. Aber sonst? Soll es den Bürgern überantwortet werden, Fälle aus ihrer Nachbarschaft zu melden? Wer eine Regelung schafft, muss doch auch für ihre Umsetzbarkeit Mittel und Wege vorsehen und bereitstellen und bereithalten...
Im Insektenschutz stellt sich die Lage vergleichbar desaströs dar.
Die Roten Listen aufgrund derer Naturschutzprojekte gestartet und Naturschutzgesetze erlassen werden, sind zum Teil Jahrzehnte alt.
Die valide Feststellung der existierenden Arten soll im Detail kostenfreien Ehrenämtlern überantwortet werden. Die von Ehrenämtlern erhobenen Daten werden dann später Basis landesrechtlicher grundrechtseinschränkender Gesetze etwa in der Landwirtschaft. Das ist doch sachlich nicht die Möglichkeit?
Es hapert auch bei der Umsetzung der Bundesgesetze. Um einfach beispielhaft im Bereich der Insekten zu verbleiben: Hornissen sind streng geschützt. Die Beseitigung ihrer Nester ist strengstens verboten. Doch es gibt niemanden, der dieses Verbot kontrollieren würde. Die in diesem Bereich wieder einmal eingesetzten Ehrenämtler haben keine Zutrittsrechte - und sollen sie dem Zorn der Bürger an Staates Stelle überantwortet werden?
Die Liste praktischer Beispiele ließe sich in vielen Bereichen ungehindert fortsetzen.
Die Situation ist schlicht insgesamt desaströs.
Es wäre schön, das Land könnte dafür Sorge tragen, seine eigenen Behörden mit entsprechenden finanziellen und personellen Mitteln ausstatten um valide, ordnungsgemäß und effizient die eigenen Aufgaben erfüllen zu können - und die Kommunen anweisen, dasselbe in ihrem Zuständigkeitsbereich zu tun. Denn um etwa im Beispiel zu verbleiben: Die Schottergärten und Hornissen befinden sich letztlich auf einem Grundstück in einer Gemeinde und fallen freilich in die Zuständigkeit der kommunalen unteren Naturschutzbehörde. Aber auch hier kann sich das Land jedoch nicht aus der Organisations-Verantwortung stehlen: Hat man doch organisatorisch auf dem eigenen Landesgebiet dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Regelungen aus dem Bundes- und Landesrecht auch umgesetzt werden können. Und das geschieht bisher leider völlig ungenügend. Eine Verbesserung würde uns allen guttun und wäre auch dringend nötig.