Die Zuständigkeit des Petitionsausschusses des Landtags ist gegeben, da die Zuweisung von Ressourcen der Polizei Landessache ist.
Seit Jahren nutzen sog. Autoposer die Stadt Oldenburg (Oldb), besonders am Wochenende und bei schönem Wetter, als Bühne, um ihre Fahrzeuge vorzuführen. Gemeint sind hier explizit nicht die sog. Autotuner, die ihre Autos eigenhändig verschönern und verbessern, sondern diejenigen Fahrer, die ihre absichtlich mit brüllend lauten Motoren ausgestatteten Wagen auf den Straßen der Innenstadt hin- und herfahren und damit eine erhebliche Lärmbelastung der Anwohner mindestens billigend in Kauf nehmen. Eine Absichtlichkeit ist auch daran zu erkennen, dass diese Fahrer oftmals aus dem Umland kommen und bei ihrem mehrfachen, kurz aufeinander folgenden Befahren der Einfallstraßen und des Innenstadtrings keinerlei Anliegen in der Stadt Oldenburg erkennen lassen.
Dieses rücksichtslose Verhalten führt dazu, dass an sonnigen Wochenenden eine Nutzung von Terrassen oder Balkonen im Bereich des Innenstadtrings und der Einfallstraßen kaum möglich ist. Zwar ist der 'normale' Verkehrslärm an diesen Straßen nicht unerheblich, aber aus unserer Sicht zumutbar, wenn jemand sich hier niederlässt — aber die Autoposer erzeugen eine ganz andere Lautstärke, insbesondere wenn noch extra programmierte Soundeffekte wie Auspuffstottern oder Knallgeräusche hinzukommen.
In ihrer Verzweiflung haben Anwohner der betroffenen Straßen in Oldenburg sich mehrfach an den Verkehrsausschuss und die Fraktionen gewandt. Am 14.11.2022 wurde ein entsprechender Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Verkehrsausschuss abgelehnt, mit der Begründung, die Stadt ginge sehr wohl ausreichend gegen sog. Autoposer vor und man könne nicht mehr tun.
Gleichwohl bleibt die Lage der betroffenen Bürger bzgl. der absichtlichen Lärmbelastung durch diese Fahrzeuge prekär. Ein Erfolg der von der Stadt vorgenommenen Maßnahmen ist nicht erkennbar; allenfalls könnte die Stadt vorbringen, ohne diese sei die Situation noch schlimmer. Insbesondere die wieder und wieder vorgetragene Aussage der Vertreter der Stadt, die Lärmbelastung durch Autoposer sei nicht derart erheblich, dass sich daraus ein Problem ergebe, lässt erkennen, dass die Nöte der Anwohner nicht ernst genommen werden. Aus unserer Sicht erfüllt die Stadt die Fürsorgepflicht für ihre Bürger damit nicht.
Die Stadt führt hier an, dass nur die Polizei in den fließenden Verkehr eingreifen darf und daher vermehrte Kontrollen auch Sache der Polizei seien. Diese wiederum verweist darauf, dass in den Abendstunden der Wochenenden die Einsatzkräfte anderweitig eingesetzt seien, sich also nicht um Belastungen durch absichtlich erzeugten Lärm kümmern könnten, die Polizei also nicht über genügend Personal verfüge, um wirksam gegen diese Ruhestörungen vorzugehen. Außerdem sei schon eine Sondereinheit 'Autotuner' eingerichtet worden. Tatsächlich ist diese Sondereinheit in den vergangenen Jahren nur punktuell tätig gewesen, die Lage der Anwohner hat sich in dieser Zeit nicht verbessert.
Durch diesen Ressourcenmangel ist hier also de facto ein rechtsfreier Raum entstanden, von dem Autoposer wissen, dass sie hier vollkommen ungestört durch Recht und Gesetz ihre Mitmenschen in ihren Rechten einschränken können, um ihrem Geltungsdrang Ausdruck zu verleihen.
Der Landtag möge prüfen, inwiefern es möglich ist, der Lärmbelastung der Oldenburger Bürger durch Autoposer und andere absichtlich überlaute Fahrzeuge durch die Zuweisung zusätzlicher Polizei-Ressourcen entgegen zu wirken.