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Hinweis zum Regionalschlüssel

Sie finden Ihren Regionalschlüssel in der Anlage zum Gesetz. Je nach Art Ihrer Kommune müssen Sie einen unterschiedlich langen Regionalschlüssel eintragen:

Landkreise:Tragen Sie bitte Ihren fünfstelligen RS (identisch mit dem AGS) ein.
Kreisfreie Städte:Tragen Sie bitte Ihren fünfstelligen RS (identisch mit dem AGS) ein. Falls dieser nicht akzeptiert wird versuchen Sie es bitte ggf. auch mit dem zwölfstelligen RS.
Samtgemeinden:Tragen Sie bitte Ihren neunstelligen RS ein.
Einheitsgemeinde:Tragen Sie bitte Ihren zwölfstelligen RS ein.

Die Regionalschlüssel, auch bekannt als "zwölfstelliger AGS", ist wie folgt aufgebaut:

1.-2. Stelle:Kennzahl des BundeslandesBitte geben Sie '03' für Niedersachsen ein.
3. Stelle:Kennzahl des RegierungsbezirksEntspricht der 3. Stelle des AGS.
4.-5. Stelle:Kennzahl des LandkreisesEntspricht der 4.-5. Stelle des AGS.
6.-9. Stelle:VerbandsschlüsselNur bei Samt- und Einheitsgemeinden erforderlich.
10.-12. Stelle:GemeindekennzahlNur bei Einheitsgemeinden erforderlich.