KIP Registrierung
Blau markierte Felder sind verpflichtend.
Hinweis zum Regionalschlüssel
Sie finden Ihren Regionalschlüssel in der Anlage zum Gesetz. Je nach Art Ihrer Kommune müssen Sie einen unterschiedlich langen Regionalschlüssel eintragen:
Landkreise: | Tragen Sie bitte Ihren fünfstelligen RS (identisch mit dem AGS) ein. |
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Kreisfreie Städte: | Tragen Sie bitte Ihren fünfstelligen RS (identisch mit dem AGS) ein. Falls dieser nicht akzeptiert wird versuchen Sie es bitte ggf. auch mit dem zwölfstelligen RS. |
Samtgemeinden: | Tragen Sie bitte Ihren neunstelligen RS ein. |
Einheitsgemeinde: | Tragen Sie bitte Ihren zwölfstelligen RS ein. |
Die Regionalschlüssel, auch bekannt als "zwölfstelliger AGS", ist wie folgt aufgebaut:
1.-2. Stelle: | Kennzahl des Bundeslandes | Bitte geben Sie '03' für Niedersachsen ein. |
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3. Stelle: | Kennzahl des Regierungsbezirks | Entspricht der 3. Stelle des AGS. |
4.-5. Stelle: | Kennzahl des Landkreises | Entspricht der 4.-5. Stelle des AGS. |
6.-9. Stelle: | Verbandsschlüssel | Nur bei Samt- und Einheitsgemeinden erforderlich. |
10.-12. Stelle: | Gemeindekennzahl | Nur bei Einheitsgemeinden erforderlich. |