Dieses Formular benötigt Javascript. Bitte aktivieren Sie Javascript um dieses Formular nutzen zu können.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Abgabe einer Meldung nach Art. 33 DSGVO bei einem geringen Risiko im Sinne des Kurzpapiers Nr. 18 der Datenschutzkonferenz nicht erforderlich ist (siehe unten Ziffer 7.4).

Benachrichtigung (* = Pflichtangaben)



1. Über den Meldenden

1.1 Kontaktdaten des Verantwortlichen (* = Pflichtangaben)










1.2 Meldung durch Auftragsverarbeiter

Die Meldepflicht gemäß Art. 33 Abs. 1 DSGVO obliegt dem Verantwortlichen. Es besteht keine eigene Meldepflicht des Auftragsverarbeiters gegenüber der Aufsichtsbehörde für die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten. Wenn ein Auftragsverarbeiter eingesetzt wird und diesem eine „Datenpanne“ bekannt wird, hat dieser gemäß Art. 33 Abs. 2 DSGVO die Pflicht, den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren. Der Verantwortliche kann aber den Auftragsverarbeiter autorisieren, eine Meldung nach Art. 33 DSGVO gegenüber der Aufsichtsbehörde in seinem Auftrag abzugeben. Sofern vorliegend demgemäß der Auftragsverarbeiter der Meldende ist, geben Sie dies hier bitte an.

Unabhängig davon kann der Auftragsverarbeiter zur Meldung einer Datenpanne für die von ihm zu eigenen Zwecken verarbeiteten personenbezogenen Daten verpflichtet sein, für die er als Verantwortlicher anzusehen ist. Für diesen Fall hat der Auftragsverarbeiter seine Kontaktdaten unter Ziffer 1.1 anzugeben.

Kontaktdaten des Auftragsverarbeiters:





1.3 Name und Funktion der meldenden Person (* = Pflichtangaben)






1.4 Andere Beteiligte außerhalb des Verantwortlichen am Dienst, der von der Verletzung betroffen ist

2. Zeitliche Darstellung





3. Angaben zum Verstoß















4. Über die betroffenen Daten






Besondere Kategorien













5. Über die betroffenen Personen












6. Maßnahmen vor dem Vorfall
7. Konsequenzen

7.1 Verstoß gegen die Vertraulichkeit



7.2 Verstoß gegen die Vollständigkeit


7.3 Verstoß gegen die Verfügbarkeit


7.4 Körperliche, materielle oder immaterielle Schäden oder erhebliche Folgen für die Betroffenen



Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn lediglich ein geringes Risiko vorliegt. Siehe Kurzpapier Nr. 18 der Datenschutzkonferenz.
8. Beabsichtigte und durchgeführte Maßnahmen

8.1 Kommunikation mit den Betroffenen












8.2 Maßnahmen nach dem Vorfall
8.3 Grenzüberschreitende Benachrichtigungen und andere Benachrichtigungen









9. Zusätzliche Anlagen beifügen Optionale Anhänge





10. Schritt: Absendedatum
Wie die von Ihnen angegebenen Daten von der Behörde verarbeitet werden, entnehmen Sie bitte den Informationen zum Datenschutz.