Zuständige Stelle
FJD
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Anerkennung als Steuerberaterin/Steuerberater
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.
Leider wird ist dieses Verfahren nicht mehr angeboten und kann daher nicht gestartet werden.