Online-Antrag Sozialfonds

Eine unvorhergesehene Entwicklung wie aktuell die Corona-Krise hat Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung. Diese führen dazu, dass eine große Zahl von Menschen zumindest vorübergehend deutliche Einkommenseinbußen erleiden. Davon können alle Erwerbstätigen betroffen sein. Bedarfsgemeinschaften – vor allem mit Kindern – sind immer dann in besonderem Maße gefährdet, wenn die*der Hauptverdienende wegbricht Der Fonds hat zum Ziel, immer dann zu greifen, wenn sich in Folge der Corona-Krise erwerbsfähige und dem Grunde nach dem SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - leistungsberechtigte Personen/Familien in einer unvorhergesehenen akuten und existenzbedrohenden Notlage befinden, für deren Abmilderung kein anderer Anspruch auf entsprechende Leistungen nach den sozialen Sicherungs- bzw. Sozialleistungssystemen besteht. Voraussetzung ist, dass vor Inanspruchnahme der Einzelfallhilfe alle gesetzlichen Leistungsansprüche bereits nachweisbar ausgeschöpft sind.

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